Formgebundene Anträge müssen über die jeweils zuständigen Landwirtschaftsämter eingereicht werden.
Vogelsänger: „Ich begrüße dieses Angebot, weil es dazu beitragen kann, in diesem für Bauern und Gärtnern so schwierigen Jahr, in den einem oder anderen Fall zusätzliche Liquidität bereitzustellen.“
Das Ministerium hat die BVVG aufgrund der durch extreme Witterungsverläufe bedingten, überdurchschnittlichen Ernteausfälle in einigen Regionen gebeten, davon betroffenen Agrarbetrieben eine Stundung der zum 30. September - und gegebenenfalls der zum 31. Dezember - fälligen Pachtraten zu ermöglichen.
Die Anträge müssen aufgrund der kurzen Terminstellung unverzüglich auf den Weg gebracht werden. Allerdings ist erforderlich, dass die Angaben der antragstellenden Betriebe durch das jeweilige Amt für Landwirtschaft bestätigt werden.
Die Antragsbearbeitung wird auf der Grundlage des Formblatts erfolgen, das
hier erhältlich ist. (PD)