Das sieht der Entwurf für einen Antrag der Koalitionsfraktionen von
SPD, Grünen und FDP zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen vor. Der Finanzausschuss des Bundestages wird am Montag (4.7.) zu der Vorlage eine öffentliche Anhörung durchführen. Der Durchschnittssatz war erst zum 1. Januar 2022 von 10,7 % auf 9,5 % abgesenkt worden.
Nach der im Dezember vorigen Jahres beschlossenen Anpassung im Umsatzsteuerrecht muss der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte seither jährlich auf der Grundlage einer Methodik des Bundesrechnungshofs überprüft werden. Im Ergebnis sinke der Durchschnittssatz nach den maßgeblichen Daten der Jahre 2018 bis 2020 auf 9,0 %, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags.
Die Bundesregierung ist gehalten, den Durchschnittssatz für das kommende Jahr jeweils bis zum 30. September des Vorjahres festzulegen. Die steuerliche Mehrbelastung für die
Betriebe infolge der Änderung veranschlagt die Bundesregierung auf 40 Mio. Euro.
Der Deutsche
Bauernverband (
DBV) hatte bereits im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens im vergangenen Jahr die Berechnungsgrundlage als unzulänglich kritisiert. Der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) hatte das Berechnungsverfahren als „intransparent und nicht nachvollziehbar“ bezeichnet.