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22.07.2011 | 02:11 | Obstimporte 

EU schafft Lizenzpflicht für die Einfuhr von Äpfeln aus Drittländern ab

Bern - Per 1. September 2011 gilt für die Einfuhr von Äpfeln aus Drittländern in die EU keine Lizenzpflicht mehr. Dies hat die EU-Kommission am 12. Juli 2011 beschlossen.

Apfel
(c) proplanta
Bisher mussten Importeure für den Import von Tafeläpfeln aus Nicht-EU-Ländern für eine im Voraus bestimmte Einfuhrmenge bei einer nationalen Amtsstelle eine kostenpflichtige Lizenz lösen. Die Lizenz war jeweils nur 3 Monate gültig. Wenn die beantragte Menge nicht oder nur teilweise importiert wurde, verfiel die Lizenzgebühr. Die EU machte bisher geltend, dass sie mit der Bewirtschaftung über Lizenzen statistische Ziele verfolgt. Nun wurde anerkannt, dass diese statistischen Ziele auch über andere Instrumente wie z.B. die Zollstatistik der Mitgliedländer erreicht werden können.

Mit dem Wegfall der Lizenzpflicht wird ein störendes Handelshemmnis der EU abgeschafft, das insbesondere auch den Export von Äpfeln aus der Schweiz in die EU stark verkomplizierte und verteuerte. Bisher war es den Importeuren und Kunden in der EU oft zu aufwändig, solche Lizenzen für den Import von Äpfeln aus der Schweiz zu beantragen und zu bezahlen.

Weiterhin eine Lizenz verlangt die EU allerdings für die Einfuhr von Knoblauch (CN 0703.2000), sowie Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten (CN ex 0703.9000) aus Drittländern.

Diese Änderung tritt am 1.September 2011 in Kraft. (swisscofel)
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