Vor gut einer Woche unterzeichnete
Bundesrat Schneider-Ammann in Peking das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China. Das war - je nach Standpunkt - Grund zur Freude oder Besorgnis. Die Schweizer Wirtschaft erhoffte sich neue Marktchancen auf dem großen chinesischen Markt, die Schweizer Bauern fürchteten sich vor einer Überschwemmung des Schweizer Marktes mit günstigen chinesischen Lebensmitteln, die unter ganz anderen Standards hergestellt wurden.
Der Schweizerische
Bauernverband (SBV) hat unterdessen das umfassende Werk einer ersten Analyse unterzogen. Die Schweiz machte bei 2.300 Zollpositionen Konzessionen für chinesische Lebensmittel oder landwirtschaftliche Rohstoffe. Im Gegenzug gibt es beim Export von Schweizer Lebensmitteln nach China bei 1.100 Zollpositionen einen Zollabbau bis hin auf Null innerhalb der nächsten zwölf Jahre: Ganz zollfrei werden dann Schokolade, Bonbons, Butter, Magermilchpulver, Yoghurt, UHT-Milch, Babynahrung, Biskuits, Wein oder Fleischprodukte nach China gelangen.
Eher eine Enttäuschung ist das Verhandlungsergebnis beim wichtigsten Schweizer Exportprodukt, dem Käse. Dessen Zollansatz wird im Verlauf der nächsten zehn Jahre lediglich auf die Hälfte reduziert. Viele Positionen sind aus heutiger Sicht unbedeutend, weil für das entsprechende Produkt zurzeit gar kein Markt besteht.
Was die Konzessionen von Seiten der Schweiz anbelangt, wurden - wie vom SBV gefordert - die sensiblen Produkte nicht angetastet. Insbesondere gab es keine Konzessionen außerhalb der von der
WTO festgelegten Zollkontingente. Chinesische Produkte stehen so lediglich in Konkurrenz mit entsprechenden Lebensmitteln und Rohstoffen aus anderen Ländern.
Bei Früchten und Gemüse ist der Import nur außerhalb der einheimischen Saison oder innerhalb der Kontingente zollfrei. Damit sind die wichtigsten Forderungen des SBV zum Schutz der Inlandproduktion erfüllt. Die Gesamtimportmenge ändert sich nicht.
Ein Fragezeichen stellt sich in Bezug auf die Auswirkungen der Zollreduktionen bei verarbeiteten Lebensmitteln. Der SBV nimmt zusammen mit seinen Fachorganisationen weitere Abklärungen vor. Es ist wichtig, dass die Schweiz ihre Bemühungen bei der Qualitätsstrategie, der Rückverfolgbarkeit und einer glaubwürdigen Swissnessauszeichnung fortsetzt. Für Letzteres ist die schnelle Ausarbeitung von klaren, einfachen und verständlichen Verordnungen gefragt.
Der Vorstand des SBV befasst sich an seiner Augustsitzung mit dem Abkommen und wird in Hinblick auf die Behandlung im Parlament eine Empfehlung abgeben. (sbv)