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10.12.2010 | 07:15 | Milchpaket der EU-Kommission 

Molkereigenossenschaften sind klassische Erzeugerzusammenschlüsse

Brüssel/Berlin - „Die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge zur Stärkung der Milcherzeuger in der Vermarktungskette schaffen aus deutscher Sicht keine neuen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Milcherzeugern und Molkereigenossenschaften.“

Milcherzeuger
Dies erklärt Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV). Die Kommission greift mit ihrem Milchpaket einige Empfehlungen der „hochrangigen Expertengruppe Milch“ auf, die nach der Krise am Milchmarkt eingesetzt worden war. Die Beratungen hatten deutlich ge-macht, dass die Milchmärkte in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich strukturiert sind. „Daher ist eine Vorgabe umfassender Einheitslösungen für den gesamten EU-Milchsektor nicht möglich“, so Nüssel.

Der Milchsektor in Deutschland und anderen wichtigen, Milch produzie-renden Mitgliedstaaten ist in hohem Maße durch Molkereigenossenschaften als klassische Form der Erzeugerzusammenschlüsse geprägt. „Die Genossenschaften fördern ihre bäuerlichen Mitglieder und agieren erfolg-reich auf den Märkten. Das Rad der Selbstorganisation der Landwirte zur Stärkung ihrer Marktposition muss nicht neu erfunden werden“, betont Nüs-sel.

Die Idee der Branchenorganisationen oder Interprofessionen wurde vor allem von Frankreich und Spanien in die Diskussion gebracht, weil sie dort Tradition haben. Das Ziel, über Branchenorganisationen Preise anheben zu können, erweist sich angesichts liberalisierter und offener Märkte zuneh-mend als Illusion. Die EU-Kommission hat hingegen in ihren Vorschlägen sehr klar die Hinweise der hochrangigen Gruppe aufgegriffen, wonach es mit der Tätigkeit solcher Organisationen nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs und der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes kommen darf.

Mit Blick auf die Stärkung der Vertragsbeziehungen begrüßt der DRV, dass am Grundsatz der Freiwilligkeit festgehalten und den besonderen Belangen der Genossenschaften Rechnung getragen werden soll. In Deutschland ist die satzungsgemäße Beziehung zwischen Milcherzeugern und Molkereige-nossenschaften bzw. eine vertragliche Grundlage der Milchlieferbeziehungen bei nicht genossenschaftlichen Unternehmen bereits die Regel. Mit der beabsichtigten Förderung des Abschlusses schriftlicher Verträge kann hingegen in anderen Mitgliedstaaten, in denen das Vertragswesen bislang eine geringe Bedeutung hat, mehr Verbind-lichkeit in der Wertschöpfungskette erzielt werden. „Aber auch mit engeren vertraglichen Bindungen wird der Milchpreis letztlich immer auf dem Markt realisiert“, so Nüssel. (drv)
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