Das Paket ist Resultat der Beratungen der "High Level Group" Milch, welche in Folge der schlechten Preis- und Einkommenssituation der Milcherzeuger in 2008/2009 eingerichtet wurde.
Die
EU-Kommission möchte nun EU-weit tätige Erzeugergemeinschaften ab 2012 zulassen, wenn diese nicht mehr als 3,5 Prozent der gesamten EU-Milch bündeln. Allerdings gilt auf nationaler Ebene ein maximaler Konzentrationsgrad der Erzeugergemeinschaften von 33 Prozent. Das Bundeskartellamt kann diesen nationalen Wert auch noch senken, wenn der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Weiterhin dürfen bei Erzeugerzusammenschlüssen über Ländergrenzen hinweg, ebenfalls nicht mehr als 33 Prozent der Rohmilchmenge der betroffenen nationalen Mengen zusammengefasst werden, um Wettbewerbsverzerrungen bei der Lieferung von Rohmilch zu vermeiden. Auch hier kann der Wert im Einzelfall durch die Wettbewerbsbehörde der EU-Kommission gesenkt werden.
Die Erzeugergemeinschaften sollen in Zukunft aus einer verstärkten Verhandlungsposition Verträge mit Molkereien abschließen dürfen. Für Deutschland ist diese Regelung nicht neu. Das Marktstrukturgesetz erlaubt schon heute in Deutschland die Bündelung von Milchmengen über Erzeugergemeinschaften, was insbesondere im Süden der Republik praktisch umgesetzt wird.
Allerdings verbietet die Kommission jeden Eingriff in den freien Wettbewerb wie z.B. die Festschreibung von Mindestpreisen etc. Der Kommission geht es vielmehr um technische Verbesserungen wie z.B. die Vertragsgestaltung oder die Bildung von Branchenorganisationen auf freiwilliger Grundlage hin zu mehr Marktorientierung bis zum Auslaufen der Quoten in 2015.
Der Milchindustrie-Verband sieht in dem Vorhaben den Versuch der Angleichung der Wettbewerbsverhältnisse in der EU bei der Vermarktung von Milch und Milcherzeugnissen. Er begrüßt die klare Absage an Versuche der Preisfestschreibung und dem Ausschalten des Wettbewerbs. Mit Interesse wird verfolgt, welche weiteren Vorschläge seitens der Kommission zur Preisstabilisierung zu erwarten sind. Kommissar
Ciolos hatte zusätzliche marktregulierende Maßnahmen angekündigt. (miv)