Die Auszahlung der von der BLE erstatteten Gelder durch die Ölmühlen an die Genossenschaften und den Landhandel kann nun beginnen und sollte zeitnah abgewickelt werden. Darüber haben sich der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie (OVID), der Deutsche
Raiffeisenverband (DRV), der Bundesverband Agrargewerbliche Wirtschaft (BVA), der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG) sowie der Deutsche
Bauernverband (
DBV) und die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (
UFOP) nun verständigt.
Die Ölmühlen werden die Gelder, die von der BLE zurückgezahlt wurden, in vollem Umfang an die Genossenschaften und den Landhandel rücküberweisen. Insgesamt hat die BLE rund die Hälfte der Absatzsfonds-Gelder zurückgezahlt. Das erklärt sich daraus, dass einzelne Firmen keinen Widerspruch bei der BLE eingelegt oder ihn wieder zurückgenommen haben, u. a. auch deshalb, weil sie die Arbeit der
CMA im Bereich Pflanzenöl damit unterstützen wollten. Einzelfälle sind zudem noch nicht abschließend mit der BLE geklärt. Rückstellungen hatte der Absatzfonds bekanntlich nur in solchen Fällen gebildet, in denen Widersprüche rechtskräftig waren.
Abhängig davon, ob und in welchem Umfang die Ölmühlen rechtskräftig Widersprüche eingelegt haben, wurde ihnen für den Zeitraum der volle oder in einzelnen Fällen nur ein Teil der Beiträge rückerstattet. Aus diesen Gründen können die Forderungen von Genossenschaften, Landhandel und Landwirtschaft nicht durchgängig voll erfüllt werden.
Aus umsatzsteuerrechtlichen und abwicklungstechnischen Gründen müssen die Vorlieferanten um die Höhe des Absatzfondsbeitrags korrigierte Rechnungen für den relevanten Zeitraum - 1. Juli 2006 bis zum Urteil des Bundesverfassungsurteils am 3. Februar 2009 - stellen. Sobald diese vorliegen, werden die Gelder von den Ölmühlen an die jeweiligen Vorlieferanten, d. h. in den meisten Fällen an die Genossenschaften und den Landhandel überwiesen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Strukturen der Lieferbeziehungen ist die Rückabwicklung insgesamt komplex und zeitaufwändig. Dies gilt auch für die weitere Rückabwicklung der Erfassungsstufe an die Landwirtschaft. (OVID)