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13.02.2013 | 19:55 | BioFach 2013 

Mecklenburg-Vorpommern will Bio-Anbaufläche erweitern

Nürnberg - Bis 2020 sollen in Mecklenburg-Vorpommern 150.000 Hektar Landwirtschaftsfläche ökologisch bewirtschaftet werden.

Bio-Anbau
(c) proplanta
"Mit diesem ehrgeizigen Ziel trägt die Landesregierung den wachsenden Bedürfnissen eines sich kontinuierlich entwickelnden Marktes Rechnung", betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus anlässlich der Nürnberger BioFach.

Ein Ausdruck dafür sei auch der Landesgemeinschaftsstand, den der Verein Agrarmarketing Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) im Auftrag des Landes bereits zum 6. Mal organisiert. 14 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern nutzen diese Plattform zur Positionierung auf dem Biomarkt.

Gegenwärtig werden im Nordosten Deutschlands ca. 123.000 Hektar, das sind 9,1 Prozent, nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet. In der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden die Ökobauern mit 115 Millionen Euro unterstützt.

Doch der Minister macht auch auf die Probleme aufmerksam, die sich künftig ergeben können: "Die Verbraucher wollen gesunde Lebensmittel, nachhaltig produziert, verantwortungsbewusst der Natur und den Tieren gegenüber. Ökologische Erzeugnisse erfordern aber aufgrund der höheren Anforderungen im Vergleich zum konventionellen Landbau höhere Marktpreise. Zwar werden diese Preiseunterschiede dem Verbraucher an der Ladentheke beim Einkauf abverlangt, doch der Ökolandwirt merkt davon kaum etwas."

Um künftige Rückumstellungen zur konventionellen Bewirtschaftung zu vermeiden, seien verschiedene Maßnahmen zum Gegensteuern nötig. So sei eine grundsätzliche Diskussion mit den ökologischen Anbauverbänden und dem LEH zur Ausrichtung der zukünftigen Marktpolitik notwendig.

"Hinsichtlich der Rahmenbedingungen sage ich klar, dass das Land MV der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft trotz geringerer finanzieller Mittel auch in der kommenden Förderperiode stabile uns attraktive Rahmenbedingungen anbieten wird", betont Dr. Till Backhaus. So soll die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise auch künftig mit anderen Agrarumweltmaßnahmen kombinierbar sein (z.B. spezifische Vorgaben zur Grünlandbewirtschaftung wie Einhaltung von Beweidungsvorgaben, die nicht Gegenstand der ökologischen Wirtschaftsweise sind).

Der "reine Einkommenstransfer" für Standorte mit geringerer Bodengüte über die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) solle ab 2014 abgeschafft und an die Umsetzung umweltrelevanter Erfordernisse gebunden werden, fordert der Landwirtschaftsminister. "Eine direkte Förderung der AGZ soll in diesem Zusammenhang nicht mehr erfolgen. Die zur Verfügung 50 Mio. € für die kommende Förderperiode werden insbesondere bei den AUM im Bereich Grünland eingeplant." Die Standortgüte bzw. das benachteiligte Gebiet wird bei den Prioritätensetzungen innerhalb der Maßnahme mittels Kulissen berücksichtigt.

Um den Umfang der AUM ab 2014 trotz des Wegfalls des Status des Ziel-1-Gebietes auf einem hohem Niveau zu halten, sollten die AUM möglichst "GAK-Maßnahmen", also eine Gemeinschaftsaufgabe, werden. Eine rein landesspezifische Kofinanzierung will der Minister dabei auf das erforderliche Minimum begrenzen. (PD)
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