Mit dieser Lösung, in die wesentliche Kritikpunkte des Berufsstandes aufgenommen wurden, haben die landwirtschaftlichen Betriebe hinsichtlich des Bodenerwerbs wieder Planungs- und Rechtssicherheit.
Insbesondere die Regelung zur Erwerbsobergrenze beim sogenannten Pächterdirektkauf ist praxisgerechter gestaltet worden, da der Anteil der BVVG-Fläche an der Betriebseigentumsfläche stärker berücksichtigt wird.
Damit ist sichergestellt, dass den Betrieben nach 20 Jahren erfolgreicher Aufbauarbeit nicht durch einen BVVG-Ausverkauf die Grundlage des Wirtschaftens - der Boden - entzogen werden kann.
„Die getroffene Vereinbarung dürfte den Belangen der meisten Betriebe Rechnung tragen, insbesondere dort, wo der BVVG Flächenanteil an der bewirtschafteten Fläche sehr hoch ist“, so Udo Folgart, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg.
Ausgesprochen positiv ist auch zu werten, dass die vorgesehene Einholung von Gutachten bei der Kaufpreisbestimmung nunmehr vorgesehen ist. Gerade die Frage der Kaufpreishöhe hatte in der Vergangenheit immer wieder zur Unstimmigkeiten zwischen BVVG und den erwerbenden Landwirtschaftsbetrieben gesorgt.
Ein vom LBV mit in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hatte die Rechtmäßigkeit der bisherigen BVVG-Kaufpreisbemessung bemängelt. Diese Kritik wurde in den neuen Privatisierungsgrundsätzen berücksichtigt.
Die BVVG und die beteiligten Bundesländern sind nun aufgefordert, die angepassten Privatisierungsgrundsätze zügig und im Sinne der Landwirtschaft umzusetzen.
Der Landesbauernverband hofft, dass mit der getroffenen Vereinbarung den Betriebend ie Möglichkeit gegeben wird, zu angemessenen Bedingungen den Boden zu erwerben und damit Sicherheit in die langfristige Betriebsplanung zurückkehrt. (lbv bb)
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