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20.02.2022 | 07:42 | Grundwasserschutz 

Anpassung der düngerechtlichen Meldepflichten in Niedersachsen

Damme - Die niedersächsische Landesregierung hat in der vergangenen Woche eine Verordnung zur Änderung düngerechtlicher Meldepflichten beschlossen.

Düngung
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(c) proplanta
Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) mitteilte, sind dadurch ab 2023 alle Betriebe landesweit dazu verpflichtet, ihre Nährstoffmeldung über die Meldedatenbank „Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen“ (ENNI) zu tätigen.

Grund sei das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland, was zu einer Änderung der Düngeverordnung auf Bundesebene geführte habe. Damit habe sich auch die rechtliche Grundlage für die Erfassung der Nährstoffdaten auf Landesebene geändert, dem nun mit der Novelle in Niedersachsen gefolgt werde, erläuterte die ISN.

Demnach müssen ab kommenden Jahr die Meldungen über ENNI abgegeben werden, wobei die Neuerung lediglich für Betriebe relevant ist, die in einem sogenannten „Grünen Gebiet" liegen. Für Betriebe, die in einer mit Nitrat oder Phosphat belasteten Region liegen, also in sogenannten Roten oder Gelben Gebieten, gilt die Meldeverpflichtung über ENNI bereits durch die im Mai 2021 in Kraft getretene Landesdüngeverordnung.

Ein weiterer Baustein der geänderten Verordnung ist laut ISN, dass die Meldepflicht für Wirtschaftsdünger in die entsprechende Meldedatenbank in Niedersachsen um die Angaben zu den bei der Wirtschaftsdüngerverbringung beteiligten Dritten erweitert wird. Das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern ist bereits seit 2012 zu melden.

Diese Meldepflicht wird künftig ergänzt um Informationen zu den bei der Verbringung beteiligten Dritten, wie Vermittler, Güllebörsen oder Händler. Nur durch diese Ergänzung wird laut Landesregierung die Dokumentation vollständig und damit die Überwachung der gesamten Kette gewährleistet.
AgE
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