Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
12.12.2022 | 06:46 | Energieversorgung 

Bayern fordert höhere Erlösobergrenzen für Bioenergie

München / Berlin - Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die Betreibern von Bioenergieanlagen trotz Strompreisbremse deutlich höhere Erlösobergrenzen sichern soll.

Bioenergie
Aiwanger bringt Bundesratsinitiative auf den Weg - Gewinnabschöpfung „gefährdet wichtige erneuerbare Energien“ - HBB: Bioenergie vollständig von der Abschöpfung ausnehmen - Massive Kostensteigerungen bei Biomasseanlagen für Alt- und Restholz oder Stroh „werden weiterhin ignoriert“ - Bagatellgrenze von 1 Megawatt problematisch. (c) proplanta
Wie der Ressortchef am Dienstag vergangener Woche (6.10.) in München erklärte, würde die geplante Gewinnabschöpfung wichtige erneuerbaren Energien und entsprechende künftige Investitionen gefährden. Auch Investitionen in Windkraft und Photovoltaik lägen derzeit wegen der „fatalen Positionierung Berlins“ auf Eis.

Es sei grotesk, dass gerade jetzt die erneuerbaren Energien ausgebremst anstatt befördert würden. Das müsse dringend geändert werden. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Erlösobergrenzen gehen nach Ansicht von Aiwanger weit über die EU-Vorgaben hinaus; maßgeblich seien hier die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) inklusive eines Sicherheitszuschlags.

Gerade aber bei der Bioenergie sei die EEG-Vergütung zu niedrig angesetzt, um die in jüngster Zeit erheblich gestiegenen Investitions- und Betriebskosten abzudecken. „Wir fordern, dass der geplante Sicherheitszuschlag noch einmal deutlich auf 10 Cent/KWh erhöht wird. Auch sollen sämtliche Biomasseanlagen vom Sicherheitszuschlag profitieren können“, sagte der Minister.

Zudem sollte die Grenze von 1 Megawatt (MW), ab der Biomasseanlagen von der Erlösabschöpfung betroffen seien, auf die übliche Höchstbemessungsleistung bezogen werden - und nicht auf die installierte Leistung. Die Technologie sei auch in Zukunft unverzichtbar, betonte Aiwanger. In Deutschland seien 2021 bereits mehr als 20 % des erneuerbaren Stroms und mehr als 85 % der erneuerbaren Wärmebereitstellung aus Bioenergie produziert worden.

Rostek: Anhebung des Sicherheitspuffers „unzureichend“



Unterdessen pochte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages zur Gesetzesnovelle am Dienstag vergangener Woche in Berlin darauf, Bioenergie vollständig von der geplanten Abschöpfung von Strommarkterlösen auszunehmen. Andernfalls würden die Versorgungssicherheit im anstehenden Winter oder sogar die Energiewende im Ganzen gefährdet.

„Mehrere Gigawatt Erzeugungsleistung aus Biogas und Holz stehen direkt zur Disposition“, warnte Rostek. Nicht erst seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seien die Kosten der Biomasseanlagen für Wartung, Reparatur, Betriebsmittel sowie Brennstoffe und Substrate explodiert.

Der vorliegende Gesetzentwurf versuche zwar mit einer „unzureichenden“ Anhebung des Sicherheitspuffers eine Antwort auf die Kostensteigerungen bei Biogas zu geben. Allerdings würden die massiven Kostensteigerungen bei allen anderen Biomasseanlagen, die zum Beispiel Alt- und Restholz oder Stroh einsetzten, weiter völlig ignoriert.

Erdgas und Kohle sind Preistreiber



Außerdem betonte die HBB-Leiterin, dass insbesondere flexible Bioenergieanlagen fossile Brennstoffe im Strom- und Wärmemarkt ersetzten. Sie stünden in direkter Konkurrenz zu Erdgas und Kohle; dies seien die Preistreiber in der aktuellen Energiekrise. Erlöse aus der flexiblen Stromproduktion nahezu vollständig abzuschöpfen, sei energiewirtschaftlich „schlicht unsinnig“.

Hierdurch gehe der Anreiz verloren, die Stromerzeugung auf die Zeiten mit den höchsten Börsenpreisen, also die Stunden mit dem höchsten Erdgasverbrauch, zu verlagern und so den Strompreis über den Markt zu senken, so Rostek.

Derweil würde die vorgeschlagene Bagatellgrenze für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien von 1 Megawatt (MW) vor allem Biogasanlagen „diskriminieren“, deren Leistung zur flexiblen Stromproduktion erhöht worden sei. Auch sei zu befürchten, dass bei einer Abschöpfung von Anlagen über 1 MW wesentliche flexible Leistungen kurzfristig außer Betrieb genommen würden.
AgE
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 EU-Ziel für Offshore-Windenergie noch in weiter Ferne

 Agri-Photovoltaik: Weniger Pflanzenschutzmittel nötig

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Umweltschutzorganisation hält früheren Kohleausstieg für möglich

 Bayern könnte Wärmebedarf über Flusswasser decken

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken