Wie der Ressortchef am Dienstag vergangener Woche (6.10.) in München erklärte, würde die geplante Gewinnabschöpfung wichtige erneuerbaren Energien und entsprechende künftige Investitionen gefährden. Auch Investitionen in Windkraft und
Photovoltaik lägen derzeit wegen der „fatalen Positionierung Berlins“ auf Eis.
Es sei grotesk, dass gerade jetzt die erneuerbaren Energien ausgebremst anstatt befördert würden. Das müsse dringend geändert werden. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Erlösobergrenzen gehen nach Ansicht von Aiwanger weit über die EU-Vorgaben hinaus; maßgeblich seien hier die Vergütungssätze nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (
EEG) inklusive eines Sicherheitszuschlags.
Gerade aber bei der
Bioenergie sei die EEG-Vergütung zu niedrig angesetzt, um die in jüngster Zeit erheblich gestiegenen Investitions- und
Betriebskosten abzudecken. „Wir fordern, dass der geplante Sicherheitszuschlag noch einmal deutlich auf 10 Cent/KWh erhöht wird. Auch sollen sämtliche Biomasseanlagen vom Sicherheitszuschlag profitieren können“, sagte der Minister.
Zudem sollte die Grenze von 1 Megawatt (MW), ab der Biomasseanlagen von der Erlösabschöpfung betroffen seien, auf die übliche Höchstbemessungsleistung bezogen werden - und nicht auf die installierte Leistung. Die Technologie sei auch in Zukunft unverzichtbar, betonte Aiwanger. In Deutschland seien 2021 bereits mehr als 20 % des erneuerbaren Stroms und mehr als 85 % der erneuerbaren Wärmebereitstellung aus Bioenergie produziert worden.
Rostek: Anhebung des Sicherheitspuffers „unzureichend“
Unterdessen pochte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages zur
Gesetzesnovelle am Dienstag vergangener Woche in Berlin darauf, Bioenergie vollständig von der geplanten Abschöpfung von Strommarkterlösen auszunehmen. Andernfalls würden die Versorgungssicherheit im anstehenden Winter oder sogar die Energiewende im Ganzen gefährdet.
„Mehrere Gigawatt Erzeugungsleistung aus Biogas und Holz stehen direkt zur Disposition“, warnte Rostek. Nicht erst seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seien die Kosten der Biomasseanlagen für Wartung, Reparatur,
Betriebsmittel sowie Brennstoffe und Substrate explodiert.
Der vorliegende
Gesetzentwurf versuche zwar mit einer „unzureichenden“ Anhebung des Sicherheitspuffers eine Antwort auf die Kostensteigerungen bei Biogas zu geben. Allerdings würden die massiven Kostensteigerungen bei allen anderen Biomasseanlagen, die zum Beispiel Alt- und Restholz oder Stroh einsetzten, weiter völlig ignoriert.
Erdgas und Kohle sind Preistreiber
Außerdem betonte die HBB-Leiterin, dass insbesondere flexible Bioenergieanlagen fossile Brennstoffe im Strom- und
Wärmemarkt ersetzten. Sie stünden in direkter Konkurrenz zu Erdgas und Kohle; dies seien die Preistreiber in der aktuellen Energiekrise. Erlöse aus der flexiblen Stromproduktion nahezu vollständig abzuschöpfen, sei energiewirtschaftlich „schlicht unsinnig“.
Hierdurch gehe der Anreiz verloren, die
Stromerzeugung auf die Zeiten mit den höchsten Börsenpreisen, also die Stunden mit dem höchsten Erdgasverbrauch, zu verlagern und so den
Strompreis über den Markt zu senken, so Rostek.
Derweil würde die vorgeschlagene Bagatellgrenze für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien von 1 Megawatt (MW) vor allem Biogasanlagen „diskriminieren“, deren Leistung zur flexiblen Stromproduktion erhöht worden sei. Auch sei zu befürchten, dass bei einer Abschöpfung von Anlagen über 1 MW wesentliche flexible Leistungen kurzfristig außer
Betrieb genommen würden.