(c) proplanta Der Bundesrat begrüßte am Freitag in Berlin den Gesetzentwurf, mit dem die Mineralölwirtschaft verpflichtet werden soll, ab 2007 einen wachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen zu vertreiben. Die Länder forderten in ihrer Stellungnahme allerdings noch Änderungen. So muss etwa nach Ansicht der Länder Biogas nicht auf Erdgasqualität aufbereitet werden, da auch andere Qualitäten als Treibstoff gut geeignet sind. Die Steuerbegünstigung sollte daher grundsätzlich beim Einsatz von Biogas als Treibstoff gewährt werden, schlug der Bundesrat vor.
Die Pläne des Bundes sehen getrennte Quoten für Benzin und Diesel vor. Der Mindestanteil von Biokraftstoffen beim Dieselabsatz muss auf den Energiegehalt gerechnet im nächsten Jahr 4,4% betragen, beim Benzin 2,0% und ab 2010 dann 3,0%. Außerdem werde eine Gesamtquote festgelegt. Sie werde 2009 auf mindestens 5,7% und 2010 auf mindestens 6,0% festgesetzt. Die in die Quote fallenden Biokraftstoffe werden nicht mehr steuerlich begünstigt. Die Steuerbegünstigung für reine Biokraftstoffe, die nicht zur Erfüllung der Quote eingesetzt werden, bleibt indes nach den Regeln des Energiesteuergesetzes bestehen. Steuerfrei bleiben in der Landwirtschaft eingesetzte reine Biokraftstoffe. DJG/ddp.djn/ste/13.10.2006
(END) Dow Jones Newswires October 13, 2006 Copyright (c) 2006 Dow Jones & Company, Inc.
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