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21.05.2010 | 20:51 | Energiewirtschaft 

Erste Landesbürgschaft für Investitionen in Erneuerbare Energien

Wiesbaden - Das hessische Energieunternehmen „Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft“ (GGEW AG) hat sich mit einer Investitionssumme von rund 40 Millionen Euro am Bau des ersten kommerziellen Offshore Windparks „Bard Offshore Windpark I“ (Bard I) in der Nordsee beteiligt.

Windrad
(c) proplanta
Von dem Investitionsvolumen wurde eine Kreditsumme von zehn Millionen Euro seitens der Hessischen Landesregierung durch das Instrument der Bürgschaftsvergabe unterstützt. Damit ist in Hessen die erste Landesbürgschaft für Investitionen in Erneuerbare Energien vergeben. Das Land Hessen hatte im April dieses Jahres den Bürgschaftsrahmen des Landes auf Investitionen in Regenerative Energien erweitert. Nach den neuen Regeln können nun auch Unternehmen eine Landesbürgschaft beantragen, die in Projekte mit Biomasse, Windenergie, Solarenergie, Geothermie, Wasserkraft sowie Biogas investieren. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich besonders gerechtfertigt ist und einen Beitrag zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Energieversorgung und des Klimaschutzes leistet. Außerdem muss das Unternehmen, das in den Genuss einer Landesbürgschaft kommen will, seinen steuerlichen Sitz und die Geschäftsleitung in Hessen haben und Energie aus regenerativen Quellen für Verbraucher in Hessen anbieten.
 
„Wir wollen in Hessen die Erneuerbaren Energien stärken und haben uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Bis zum Jahr 2020 soll ein Fünftel des Endenergieverbrauchs ohne Verkehr aus Erneuerbaren Energien stammen“, erklärte Umweltministerin Silke Lautenschläger.  Finanzminister Karlheinz Weimar ergänzte, das Instrument der Bürgschaftsvergabe sei bestens geeignet, das Ziel einer wirtschaftlichen und gleichzeitig nachhaltigen Energiepolitik zu unterstützen. Die Bürgschaftsregeln für Investitionen in Erneuerbare Energien erleichterten es vor allem mittelständischen Unternehmen, bei ihren Hausbanken Kreditmittel für Investitionsprojekte im Bereich der Regenerativen Energien zu beantragen.
 
„Neben dem regionalen Ausbau der Photovoltaik zur Erzeugung von Solarstrom stellt der Erwerb eines Anteils von acht Megawatt (entspricht einer Versorgung von rund 10.000 Haushalten) an Bard I die wichtigste strategische Erweiterung des Geschäftsfeldes der GGEW AG dar“, erläuterte GGEW-Vorstand Dr. Peter Müller. Der Energiedienstleister aus Südhessen setze damit sein Konzept um, künftig 30 Prozent seiner Kunden mit echtem regenerativ erzeugten Strom aus ökologisch sinnvollen Neuanlagen zu versorgen. „Mit diesem Engagement und der Beteiligung am Windenergiepark Bard I baut die GGEW AG als ökologisch verantwortungsvoller Energieversorger ihren Einsatz zum regenerativen Erzeugen von Strom weiter aus“, so Dr. Müller.
 
Der gesamte Windpark mit einer Fläche von 60 Quadratkilometern, 90 Kilometer nordwestlich von Borkum gelegen, umfasst 80 Windräder mit einer Gesamtleistung von 400 Megawatt. Ab 2011 sollen jährlich rund 1,6 Terawattstunden produziert werden (entspricht einer Versorgung von 400.000 Haushalten).
 
Wie Lautenschläger und Weimar unterstrichen, leistet die GGEW AG durch ihr Engagement einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Hessischen Landesregierung, bis zum Jahr 2020 den Anteil Erneuerbarer Energien auf 20 Prozent am Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) zu erhöhen. Die Beteiligung der GGEW an dem Offshore-Windpark sei „beispielgebend für Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien“.
 
Die Bürgschaften des Landes Hessen werden nach Angaben des Finanzministers als quotale Ausfallbürgschaften übernommen. Sie dürfen 70 Prozent der Kreditsumme nicht übersteigen und müssen beihilferechtlich zulässig sein. Die Ausfallbürgschaft übersteigt pro Einzelfall i.d.R. nicht die Betragsspanne zwischen 5 Mio. Euro und 25 Mio. Euro. Steht das Unternehmen mehrheitlich in kommunaler Hand, ist eine Beteiligung der Kommune/Kreis an der Bürgschaftsübernahme im Einzelfall zu prüfen. (PD)
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