Das im Zwischenbericht der Sektoruntersuchung Milch vom Bundeskartellamt festgestellte Marktmachtgefälle zu Ungunsten der Milcherzeuger ist damit weiterhin relevant.
Wenn dieser Ansatz ernst genommen wird, bedarf es nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher
Milchviehhalter BDM e.V. zukünftig eines Preisfindungssystems, das die Milchviehhalter in die Lage versetzt, ihre Vollkosten bei Milchpreisverhandlungen durchsetzen zu können. Mit dem bisher gebräuchlichen, vom Bundeskartellamt zu Recht kritisch beurteilten Preisbildungssystem „upside down“, kann das auch zukünftig nicht umgesetzt werden. Bis heute erhalten die Milcherzeuger von den Molkereien nach Abzug all derer Kosten als Milchpreis lediglich „Restgeld“.
„Um eine entsprechende Marktstellung der Milchviehhalter erreichen zu können, muss es ihnen möglich sein, sich mindestens auf Augenhöhe mit der Molkereiwirtschaft in Milcherzeugergemeinschaften zusammenzuschließen“, fordert BDM-Vorsitzender Romuald Schaber. Jede Bündelungsgrenze, die unterhalb dessen liegt, was die größten Molkereiunternehmen heute schon an Milchmenge auf sich vereinen, stärkt die Marktstellung der Milchviehhalter nicht entsprechend.
Nach Ansicht des BDM lenkt die Diskussion um die Markttransparenz vom eigentlichen Problem ab. Die Verhandlungsposition der Milcherzeuger hängt vor allem von der jeweiligen Marktlage und der sich daraus ergebenden Marktstellung der Milcherzeuger ab. Bei einem Käufermarkt, der dann besteht, wenn das Milchangebot die Nachfrage übersteigt, kommt die Transparenz ausschließlich der Käuferseite zugute. Bei einem an die Nachfrage angepassten Angebot hingegen verkehrt sich die Situation zugunsten der Milcherzeuger. (bdm)