Birnenblattsauger durch Notfallzulassung von Surround bekämpfbar
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Surround (mit dem Wirkstoff Aluminiumsilikat) zugelassen.
(c) proplanta
Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla spec.) in Birne.
Die Zulassung von Surround wird für die Zeit vom 15. Februar 2023 bis zum 14. Juni 2023 und für die Zeit vom 15. September 2023 bis zum 12. Januar 2024 ausgesprochen.
Damit ist die Anwendung in der genannten Kultur in beiden Zeiträumen für jeweils 120 Tagen möglich. Die bundesweit zugelassene Surround-Menge ist auf 19.712 kg begrenzt und damit ausreichend für eine bundesweite Behandlungsfläche von ca. 1.428 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Surround darf nach Warndienstaufruf im Freilandanbau von Birnen im Spätwinter/frühen Frühjahr bei Flugbeginn der adulten Birnenblattsauger. Sowie im Herbst nach dem Laubfall im Entwicklungszeitraum der Kultur bis BBCH 65 sowie ab BBCH 97 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Anwendungen für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf exakt 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 l/ha Wasser und m Kronenhöhe. Maximal dürfen 32 kg/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) je Behandlung ausgebracht werden. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.02.2023)