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13.11.2010 | 11:19 | Braugerstenanbau  

Deutsche Brauer müssen zum Vertragsanbau zurückkehren

Berlin - Braugerste ist in diesem Jahr knapp und teurer im Vergleich zu den Vorjahren. Der Anbau von Braugerste war in den vergangenen Jahren durchweg rückläufig, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) hierzu feststellt.

Braugerstenanbau
Auch im Jahr 2010 sei der Anbau von Sommergerste gegenüber dem Vorjahr um knapp 18 Prozent auf etwa 350.000 Hektar zurückgegangen. Hauptursache für diese Entwicklung sei die für die Landwirte unzureichende Preisgestaltung bei Braugerste, betonte der DBV. 
 
Braugerste weist im Vergleich zu anderen Getreidekulturen wie zum Beispiel Weizen eine deutlich geringere Ertragshöhe auf. Zudem muss Braugerste qualitative Anforderungen erfüllen. Werden diese nicht erreicht, ist dies für den Erzeuger mit Preisabschlägen verbunden: Bei den erheblichen Qualitätsverlusten im Erntejahr 2010 war vielfach lediglich eine Vermarktung als Futtergetreide zu den niedrigen Preisen möglich. Der DBV bemängelt, dass die Brauer dieses Risiko im Braugerstenanbau bei grundsätzlich niedrigeren Erträgen nicht durch entsprechende Preisaufschläge entlohnten. Zudem fehlten den Landwirten langfristige Verträge, um den Anbau von Braugerste wieder attraktiver werden zu lassen. 
 
Dabei würde eine Renaissance des heimischen Braugerstenanbaus auch im Sinne der Brauer sein. Eine bessere Preisgestaltung sei aufgrund höherer Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für regionale Produkte möglich. Notwendig sei deshalb, das Bier über das Argument der regionalen Nähe im Markt zu positionieren. Aus Sicht des DBV ist eine solche Positionierung nur dann glaubwürdig, wenn auch regionale Rohstoffe beim Bierbrauen verwendet werden. Eine Zunahme des heimischen Braugerstenanbaus könne über entsprechende Vorvertragssysteme erreicht werden. Die höhere Zahlungsbereitschaft des Verbrauchers für regionale Produkte müsse dann aber auch beim Landwirt ankommen, forderte der DBV. Landwirte mit Braugerste bieten solche Gespräche über den Abschluss von Vorkontrakten den Marktpartnern an. (dbv)
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