Wintergerste:Bitte kontrollieren Sie Ihre Gerstenbestände regelmäßig ab dem auf Blattlausbefall. Mit den vergangenen milden Tagen ist Zuflug geflügelter
Blattläuse möglich. Vor allem Schläge in räumlichem Zusammenhang mit Flächen, auf denen noch Ausfallgetreide steht (auch in Zwischenfrüchten), sind im Auge zu behalten, um Verzwergungsvirusinfektionen vorzubeugen.
- Kontrollzeitraum: Nach der Aussaat im Herbst
- Bekämpfungsrichtwert: 20% besiedelte Pflanzen
- Ermittlung: An 5 Stellen jeweils mindestens an 5 Pflanzen. Der Richtwert gibt den Durchschnitt von 25 Pflanzen an
Falls eine Bekämpfung nach Erreichen des Bekämpfungsrichtwertes notwendig wird, stehen verschiedene bekannte Pyrethroid-haltige Pflanzenschutzmittel (S. 48 im gelben Heft – bitte nur die Mittel wählen, die eine Indikationszulassung gegen „Blattläuse als Virusvektoren“ haben) und Teppeki, das systemisch wirkt und akropetal sowie translaminar in der Pflanze verteilt wird (längere Wirkungsdauer als Pyrethroide, da systemisch), zur Verfügung.
Das Weizenverzwergungsvirus verbreitende
Zikaden können aufgrund ihrer Mobilität kaum bis gar nicht behandelt werden. Von einer Behandlung ist auch in Ermangelung von zugelassenen Produkten abzusehen.
Winterraps:Die Fänge des Schwarzen Kohltriebrüsslers sind in den Fallen des Landwirtschaftsamtes Ludwigsburg (Ludwigsburg und Besigheim) kaum nennenswert. Die Schwelle von 10 Käfern in drei Tagen wurde bisher noch nicht überschritten.
Praxistipp: Lassen Sie die
Gelbschale zur Beobachtung weiterhin in den Rapsbeständen stehen.
(Informationen des Kreis Ludwigsburg vom 20.10.2022)
LTZ Augustenberg