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29.10.2022 | 12:33 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

In Zweifelsfällen amtliche Beratung anfordern

Karlsruhe - Die Pflanzenschutzexperten G. Münkel und H. Gawron vom Landwirtschaftsamt Sinsheim informieren heute über Raps, Wintergetreide und die Düngeverordnung.

Pflanzenschutz
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(c) proplanta
Winterraps:
Bis Mitte nächster Woche melden die Wettervorhersagen Tagestemperaturen von über 15 Grad Celsius. Rapsbestände, die jetzt das 6 Blatt Stadium erreicht haben und noch nicht eingekürzt sind, sollten bis zum Wochenende entsprechend behandelt werden. Für eine Anwendung von propyzamidhaltigen Herbiziden wie z.B. Kerb Flo ist es noch deutlich zu warm. Hier sollte unmittelbar vor einem Niederschlagsereignis bei Temperaturen unter 10 Grad C gefahren werden.

Praxistipp: Im Zweifelsfall Beratung anfordern. Denken Sie bitte an die Spritzfenster in den Schutzgebieten!

Wintergerste:
Die Böden sind nun gut abgesetzt und die Bestände entwickeln sich anhand der hohen Temperaturen sehr zügig. Auch die Gräser laufen entsprechend sehr gut auf. Nutzen Sie nun zeitnah die guten Bedingungen für eine Herbizidmaßnahme, falls noch nicht geschehen. Sind die Gräser schon über das empfindliche Stadium für die Bodenherbizide hinausgewachsen (größer als drei Zentimeter von der Bodenoberfläche gemessen), sollte mit der Behandlung noch gewartet und dann im zwei Blatt Stadium der Ungräser Axial 50 zum Bodenpartner zugemischt werden.

Der Läusebefall ist sehr unterschiedlich und es können keine pauschalen Empfehlungen gegeben werden. In der Rheinebene und in den Weinbauregionen findet man mehr Läuse als im Herzen des Kraichgaus. Die Schadschwelle liegt bei 20% Befall.

Praxistipps: Kontrollieren Sie so lange Ihre Bestände, bis die Tagestemperaturen stetig unter 10 Grad C fallen. Denken Sie auch hier an die Spritzfenster in den Schutzgebieten. Auch außerhalb dieser Gebiete ist ein Spritzfenster sehr interessant!

Winterweizen:
Auch im Winterweizen können die sehr guten Bedingungen für die Bodenherbizide jetzt genutzt werden.

Praxistipps: Wurde oder musste auf eine Glyphosatanwendung vor der Weizensaat verzichtet werden, sieht man nach der Vorfrucht Raps mehr oder weniger Altrapsdurchwuchs. Hier kann mit Teilmengen von z.B. Pointer SX zum Bodenherbizid kostengünstig Abhilfe geschaffen werden.

Düngeverordnung:
Ab dem 01. November darf auch auf Grünland keine Gülle mehr gefahren werden. Festmist von Huf- und Klauentieren kann noch bis zum 30. November ausgebracht werden.

Achtung: In den sog. „roten Gebieten“ darf nach der Düngeverordnung bereits ab dem 01.11. bis zum 31.01. kein Festmist von Huf- und Klauentieren ausgebracht werden.

(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 27.10.2022)
LTZ Augustenberg
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