Achtung: Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen!
Hintergrund: In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der
Verordnung (EU) 2020/785 der Kommission vom 16. Juni 2020 wurden die Rückstandshöchstgehalte für Pencycuron in
Kartoffel von 0,1mg/kg auf die untere Bestimmungsgrenze von 0,02mg/kg abgesenkt.
Eine Prüfung durch das
BVL ergab, dass dieser Rückstandshöchstgehalt für Pencycuron bei der Anwendung von Monceren Pro nicht eingehalten werden kann. Die Verordnung gilt ab dem 06. Januar 2021.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.10.2020)