Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 ist aber die Aussaat von mit Metalaxyl-M gebeiztem Saatgut ins
Freiland nach derzeitigem Stand ab dem 1. Juni 2021 verboten.
Falls in der EU die erneute Genehmigung für die Aussaat ins Freiland nicht rechtzeitig erfolgt, wird die Firma Syngenta Anträge auf Notfallzulassungen für die
Beizung bzw. die Aussaat gebeizten Saatgutes ins Freiland stellen.
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 26.10.2020)