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21.07.2020 | 15:01 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Winterraps: Änderungen bei der Saatgutbeizung

Karlsruhe - Anfang des vergangenen Jahres wurde das gegen Auflaufkrankheiten wirksame Thiram nicht erneut in der EU genehmigt. Deshalb endete die Zulassung von TMTD 98% Satec am 30.01.2019.

Saatgutbeizung Raps
(c) proplanta
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat aufgrund der Notfallsituation nach Artikel 53 ausschließlich zur Aussaat des bereits in 2019 mit TMTD 98% Satec gebeizten Rapssaatgutes eine Zulassung für die Zeit vom 15. Juli bis zum 11. November 2020 erteilt. Die auf den Packungen mit gebeiztem Saatgut aufgeführten Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten.

Eine weitere Notfallzulassung gibt es für Vibrance OSR (Wirkstoffe: Fludioxonil, Metalaxyl-M, Sedaxane). Die Anwendung des Mittels darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden. Es schützt vor Auflaufkrankheiten und dem Falschen Mehltau.

Für die Aussaat in diesem Jahr kann zudem Rapssaatgut mit folgender Beizausstattung erworben werden:

Mittel   

   Wirkstoffe

Aufwandmenge

Hinweise

Falscher Mehltau

DMM

 Dimethomorph

1 kg/dt Saatgut, maximaler Mittelaufwand 50 g/ha (entsprechend maximal 5 kg Saatgut/ha)

Auflaufkrankheiten, Falscher Mehltau

Scenic Gold

 Fluopicolide +           Fluoxastrobin

Einfuhr von gebeizten Saatgut aus EU zulässig

Wurzelhals und Stängelfäule, Erdflöhe

Integral Pro

 Bacillus                   amyloliquefaciens


160 ml/dt Saatgut, maximaler Mittelaufwand 12,8 ml/ha, (entsprechend maximal 8 kg Saatgut/ha)


Des Weiteren wird Saatgut, das in benachbarten EU-Staaten mit Lumiposa 625 FS behandelt wird, angeboten. Das Beizmittel wirkt gut gegen die Kohlfliege, die in Baden-Württemberg jedoch in der Regel keine größere Bedeutung im Raps hat. Die Wirkung gegen den Rapserdfloh ist nach bisherigen Erfahrungen nicht ausreichend. Deshalb wird diese Beizausstattung nicht empfohlen.

(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 20.07.2020)
LTZ Augustenberg
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