Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die mögliche Zuwanderung von Gräben und Feldrändern gelegt werden. Bei Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes (1 Schnecke je Kontrollstelle) sind gezielte Behandlungen erforderlich.
Gleichzeitig müssen zur Kontrolle auf Rapserdflöhe mindestens zwei
Gelbschalen mit Gittern je Schlag leicht eingegraben werden. Zudem sind die Bestände regelmäßig auf Lochfraß des Rapserdflohs zu kontrollieren. Wenn ab dem Auflaufen bis zum 2-Blattstadium 10% der Blattfläche durch Fraß zerstört ist, ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten. Werden ab dem 4- bis 6-Blattstadium mehr als 50
Käfer pro Gelbschale in 3 Wochen gefangen, sollte bei Aktivität der Rapserdflöhe gespritzt werden.
Zur Bekämpfung stehen nur synthetische Pyrethroide zur Verfügung. Um eine zunehmende Resistenz der Erdflöhe zu vermeiden, sollte nur nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes gespritzt werden. Jede unnötige Behandlung trägt zur Selektion resistenter Erdflöhe bei!
Achtung: Örtlich ist seit einigen Jahren ein zunehmender Befall mit dem Schwarzen Kohltriebrüssler festzustellen. Der 2,4 bis 3,7 mm lange, schwarz glänzende Käfer mit roten „Füßen“ legt seine Eier im Herbst in die Blattstiele. Die
Larven fressen sich bis zum Frühjahr von dort zum Vegetationspunkt. Dadurch kommt es zum Absterben des Haupttriebes. Als vorläufiger Richtwert wurden 10 Rüssler in einer Gelbschale innerhalb von 3 Tagen festgelegt.
Praktischer Expertentipp: Ausfallgetreide kann den Raps überwachsen. Um dies zu verhindern ist eine Behandlung mit einem Gräsermittel im 2 bis 3-Blattstadium des Ausfallgetreides erforderlich. Ist auch schon
Ackerfuchsschwanz aufgelaufen, sollten sog. „Dim“-Mittel (Focus Ultra + Dash E.C. oder auch die Mischung aus Select 240 EC + Radiamix) bevorzugt zur Anwendung kommen.
Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.09.2021)