(c) T. Reitz LTZ Augustenberg
Der erste Zuflug von Rüsselkäfern im Raps konnte festgestellt werden. Wir empfehlen die Gelbschalen in die Flächen zu stellen. Denn nach den Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes ist es unabdingbar, sich vor einer Behandlung über das Auftreten von Schaderregern zu informieren. In den Schutzgebieten (LSG, FFH, Vogelschutzgebiet) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IPS PLUS sogar zwingend vorgeschrieben. Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der Schadensschwellen. Die Daten müssen dokumentiert werden.
Die Schadensschwellen liegen bei 5 Käfern beim großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Käfern beim gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen pro Gelbschale.
Strategische Vorgehensweise: Liegen die Fangzahlen vom großen Rapsstängelrüssler über der Schadensschwelle, sollte nach Möglichkeit noch eine Behandlung vor dem Wochenende erfolgen, da der große Rapsstängelrüssler nur einen sehr kurzen Reifungsfraß bis zur Eiablage durchläuft.
Handelt es sich bei den gefangenen Käfern um den gefleckten Kohltriebrüssler kann die kühle Witterungsphase zum Wochenende hin abgewartet werden.
Praxistipps: Zur Behandlung können bei Bedarf Pyrethroide der Klasse zwei wie beispielsweise Karate Zeon zum Einsatz kommen. Die Zumischung eines Bordüngers wird empfohlen. Notieren Sie für die Schutzgebiete die gefangenen Käfer und legen Sie ein Schutzfenster an!
(Informationen des Enzkreis vom 24.02.2023)