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02.10.2023 | 11:43 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Winterraps: Tipps zu Wachstumsreglereinsatz und Phomabekämpfung

Karlsruhe - Im Schwarzwald-Baar-Kreis befindet sich der Raps im 3-5 Blattstadium (BBCH 13-15). Der Erdflohbefall auf den Monitoringflächen ist noch nicht bekämpfungswürdig.

Wachstumsreglereinsatz Raps
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(c) proplanta
„Die in den Feldern platzierten Gelbschalen unbedingt regelmäßig im Blick haben, da der Erdfloh durch die trockene warme Witterung weiter aktiv ist,“ so die im Schwarzwald-Baar-Kreis zuständige Beraterin K. Simon im Vorfeld ihrer regional gültigen, kulturspezifischen Empfehlungen.

Wachstumsreglereinsatz und Phomabekämpfung:

Der Raps sollte als kräftige Pflanze mit gut entwickelter Pfahlwurzel in den Winter gehen. Dabei darf die Pflanze in der Entwicklung nicht über das Rosettenstadium mit 10-12 entwickelten Blättern hinausgehen. Ein Überwachsen bzw. Schossen vor Winter hat Frostschäden zur Folge und erhöht die Gefahr der Auswinterung. Früh gesäte Rapsbestände sollten in diesem Jahr frühzeitig eingebremst werden. Die hohen Bodentemperaturen und gleichzeitig gute Durchfeuchtung sorgen für eine rasante Jugendentwicklung.

Eigene gefährdete Bestände beobachten und spätestens zum 6-Blattstadium einen Wachstumsregler-Einsatz abschätzen. Die Aufwandmenge richtet sich nach dem Ziel der Maßnahme. Frühe Termine ab dem 4–Blattstadium erzielen eine bessere Wirkung bei niedriger Aufwandmenge. Für eine reine Wuchsregulierung reichen ebenfalls verringerte Mengen. Auf gefährdeten Standorten (Tal- oder Schattenlagen, Altrapsflächen mit obenliegenden Stoppelresten in der Nähe), die Anfang Oktober schon einen Befall mit Wurzelhals- und Stängelfäule zeigen, wird die volle Aufwandmenge empfohlen. Bei ungleichmäßig entwickelten Beständen, sollten die kleinen Pflanzen 3-4 Blätter zum Zeitpunkt der Behandlung entwickelt haben. Für eine gute Wirkung ist wüchsige Witterung nötig.

Bitte beachten:
  • Keine Anwendungen bei Nachtfrostgefahr oder Wasserknappheit
  • Änderung der Bienengefährlichkeit bei Tankmischungen mit Insektiziden
  • Abstandsauflagen zu Oberflächengewässer
Praxistipp: Einschränkungen beim Nachauflaufherbizid „Belkar“ und „Fox“ unbedingt beachten!

(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 28.09.2023)
LTZ Augustenberg
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