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07.05.2023 | 12:21 | Schweineseuche 

Afrikanische Schweinepest endet nicht wie Corona

Warschau / Potsdam - In Polen ist die Zahl von Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen rückläufig.

Schweineseuche
In Polen ist die Einschleppung der ASP in Nutzschweinebestände klar rückläufig - Die Infektionsgefahr ist im Gegensatz zu Corona aber nicht vorbei. Das Virus zirkuliert weiter in der Umwelt. (c) proplanta
Wie aus Daten des europäischen Tierseuchenmeldesystems (ADIS) hervorgeht, gab es in diesem Jahr bisher erst einen Fall, während es im vergangenen Jahr 14 und 2021 noch 124 Betriebe getroffen hatte. Der Präsident des nationalen Arbeitgeberverbandes der Schweineproduzenten, Aleksander Dargiewicz, warnt jedoch vor trügerischer Sicherheit. Anscheinend seien einige zu dem Schluss gekommen, dass die ASP wie Corona verlaufe.

„Es gab eine Welle, die nun vorüber ist. Aber bei diesem Virus funktioniert das nicht. Es kann viele Monate überleben, aktiv in der Umwelt sein und während dieser Zeit immer noch infizieren“, betonte Dargiewicz. In Polen seien deshalb weiterhin Maßnahmen erforderlich. Auch in kleineren Haltungen, für die es fälschlicherweise Vorschläge für eine Lockerung von Biosicherheitsmaßnahen gebe (AgE 13/23; EU+M 8).

Vor allem müsse der Wildschweinebestand weiter verringert werden. Von diesem gehe eine zunehmende Bedrohung aus. Laut ADIS gab es in Polen bis Ende April bereits rund 1.300 ASP-Nachweise bei Schwarzkitteln; im gesamten Vorjahr waren es 2.150 gewesen. „Das Virus ist in der Umwelt“, so Dargiewicz. Der Infektionsdruck nehme eher zu als ab und damit steige die Gefahr einer Einschleppung in die Bestände.

Die meisten Infektionen träten von Juni bis Oktober auf, weshalb Polen die kritische Zeit des Jahres noch vor sich habe. Verschärft hat sich zuletzt die Tierseuchensituation in Griechenland. Dort wurde im Januar im Norden des Landes erstmals seit drei Jahren das ASP-Virus wieder bei einem Wildschwein nachgewiesen. In der Nähe des Fundortes bei Serres nahe der Grenzen zu Bulgarien und Nordmazedonien kam es im April laut der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zu einer Einschleppung in einen Nutztierbestand mit 675 Schweinen. In dieser Region hatte es im Februar 2020 den allerersten ASP-Fall in Griechenland gegeben; getroffen hatte es eine kleine Haltung mit 30 Schweinen.

Mehr Entschädigung in Brandenburg

Das Landwirtschaftsministerium in Brandenburg teilte am Donnerstag (4.5) mit, dass es eine neue Förderrichtlinie zur Entschädigung von schweinehaltenden Betrieben in ASP-Restriktionszonen gibt. Nach Genehmigung durch die EU-Kommission kann der Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten ab 2023 außerhalb des De-minimis-Rahmens von 20.000 Euro für drei Jahre je Betrieb erfolgen. Für die aus den Restriktionszonen stammenden Tiere gelten strenge seuchenhygienische Bedingungen bei der Verbringung; sie dürfen nur an bestimmte Schlachthöfe geliefert und müssen dort getrennt von anderen Tieren geschlachtet werden.

„Schon lange haben wir uns auf EU-Ebene dafür stark gemacht, dass die schweinehaltenden Betriebe in Brandenburg, die unter den Auswirkungen der ASP-Bekämpfung leiden, eine Entschädigung erhalten“, erklärte Landwirtschaftsminister Axel Vogel. Es sei sehr erfreulich für die betroffenen Halter, dass in der neuen Richtlinie auch die Erstattung für den Mehraufwand der Schlachtung verankert sei. Zudem sei der Wegfall der De-Minimis Grenze eine Erleichterung für die Betriebe

Laut Ministerium befinden sich in den ASP-Kerngebieten Brandenburgs gegenwärtig 57 Schweinehalter mit etwa 4.200 Tieren. In der gesamten Sperrzone II - einschließlich der Kerngebiete - sind es 303 Betriebe mit etwa 57.000 Schweinen. Die Richtlinie hat eine Laufzeit bis Ende 2026. Für 2023 und 2024 stehen jeweils rund 1,1 Mio. Euro zur Verfügung.
AgE
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