Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
31.07.2022 | 10:16 | Schweinefleischproduktion 

Erste Schweine aus ASP-Sperrzone konnten geschlachtet werden

Hannover - Für die Schweinemäster innerhalb der Sperrzone, die nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf einem Betrieb in Emsbüren im Landkreis Emsland eingerichtet wurde, ist eine Lösung für ihre schlachtreifen Tiere gefunden worden.

Schweine aus ASP-Sperrzone
(c) proplanta
Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilte, wurden am Freitag (29.7.) erste Mastschweine im Schlachthof Manten in Geldern geschlachtet; geplant waren rund 2.500 Tiere. Die weitere Verarbeitung des Fleisches soll dann in einem Betrieb in Thüringen erfolgen.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zeigte sich erleichtert, dass endlich ein Vermarktungsweg gefunden worden sei „Das ist eine gute Botschaft für die betroffenen Schweinehalterinnen und Schweinehalter. Ich bin froh, dass in Geldern konkrete Hilfe angeboten wird", so die Ressortchefin. Direkt nach dem Ausbruch der ASP hatte sich die Ministerin in mehreren Konferenzen mit der Branche über mögliche Lösungswege ausgetauscht. Daran hatten neben dem Berufsstand insbesondere auch Vertreter der Fleischwirtschaft teilgenommen.

„Ich weiß von den Bemühungen auch anderer Schlachtunternehmen und Verarbeitungsbetriebe sowie vom Lebensmitteleinzelhandel zu helfen, und hoffe, dass auch deren Konzepte bald Realität werden“, erklärte Otte-Kinast. Es wäre gut, wenn alsbald weitere Schlachtunternehmen nachziehen würden. Von dem ASP-Ausbruch im Kreis Emsland sind in der Sperrzone laut Ministerium rund 200.000 Schweine betroffen, die nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde in andere Betriebe der Überwachungszone oder zur unmittelbaren Schlachtung verbracht werden dürfen.

Die Restriktionen für die Verbringung gelten nach Vorgaben der EU-Kommission bis zum 14. Oktober 2022. Bis dahin muss für etwa 100.000 Schweine eine kanalisierte Schlachtung organisiert werden, wöchentlich für etwa 8.000 Tiere, was rund 540 t Fleisch entspricht.

Für die Schlachtung, Zerlegung und die anschließende Weiterarbeitung gelten strenge tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. So kann das Fleisch nur nach einer risikomindernden Behandlung wie dem Erhitzen verarbeitet und anschließend normal in den Verkehr gebracht werden. Alternativ wäre nach einer ausreichenden Behandlung auch die Verarbeitung zu Tierfutter möglich. 
AgE
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Schweinefleischexport: Vion stößt in US-Versorgungslücke

 Globale Erzeugung von Schweinefleisch soll 2024 sinken

 Notierungsabschlag beim Schlachtschweinepreis verweigert

 EU-Schweinemarkt: Warten auf Nachfrageimpulse

 Schlachtschweinemarkt weiter stabil

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken