Das Gleiche gilt für solche Tiere, die bei Unfällen getötet wurden oder für erlegte
Wildschweine, die bestimmte Merkmale aufweisen, wie das Landratsamt am Freitag in Saalfeld mitteilte. Hintergrund sei das Auftreten der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) im sächsischen Landkreis Meißen Mitte Oktober, womit die Krankheit erneut näher an Thüringen rücke.
Auch das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hatte zuvor eine solche Allgemeinverfügung erlassen. In Gera besteht die Meldepflicht nach Angaben der Stadt ab dem 15. November. Ab dann muss hier auch eine Blutprobe von jedem erlegten Wildschwein eingereicht werden.
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich den Angaben zufolge um eine
Viruserkrankung, die für Schweine fast immer tödlich endet. Ein Ausbruch der Krankheit würde massive Auswirkungen auf den Bestand sowohl bei Wild- wie bei Hausschweinen haben. Eine weitere Verbreitung solle unbedingt vermieden werden, hieß es.
Jäger sind dazu angehalten, Fundstellen mithilfe von Koordinatoren korrekt zu erfassen, damit diese bei einem Nachweis abgesichert und abgesperrt werden können. Die Erfassung der Koordinaten ist laut Landratsamt etwa mit dem Handy möglich, aber auch unter Nutzung der App «Tierfundkataster».
Sollte kein Handyempfang an der Fundstelle vorhanden sein, müsse diese von den Jägerinnen und Jägern anderweitig dokumentiert werden. Das Vergraben oder Zurücklassen im Wald sei somit fortan untersagt, heißt es zudem in der ab Mitte greifenden Geraer Verfügung. Die anfallenden Kosten werden vom Land getragen.