Das Verwaltungsgericht Schwerin erließ einstweilige Verfügungen gegen die Genehmigungen von Vorhaben in Passee und Dragun (Landkreis Nordwestmecklenburg), wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Es bestünden «ernstliche Bedenken» gegen die Rechtmäßigkeit der genehmigten Projekte.
In Passee ist den Angaben zufolge eine Schweinezuchtanlage für über 2.700
Muttersauen und rund 18.000 Ferkel geplant. Laut Gericht bestehen «durchgreifende Zweifel» an der Einschätzung der
Umweltverträglichkeitsprüfung, dass der vorhergesagte Eintrag von Stickstoffverbindungen in europarechtlich geschützte natürliche Lebensräume unbedenklich sei. Auch drei geschützte Biotope in der näheren Umgebung seien betroffen.
In Dragun soll eine Milchviehanlage erweitert werden. Dort bestehen laut Gericht Zweifel an der Zulässigkeit der geplanten Anlage. Es sei nicht abgesichert, dass das Futter für die gehaltenen Tiere überwiegend auf den Flächen des Betriebes erzeugt werden könne. Die nachgewiesenen Pachtflächen reichten dafür nicht aus.
Die Entscheidungen sind dem Gericht zufolge noch nicht rechtskräftig. Die Investoren und auch die Genehmigungsbehörde können demnach Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.