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28.03.2022 | 08:49 | Anbindeställe 
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Verbot der Anbindehaltung: Unklarheit über Folgen

Berlin - Der Bundesregierung liegen „keine differenzierten Informationen“ hinsichtlich der ökologischen, ökonomischen und agrarstrukturellen Folgen eines Verbots der Anbindehaltung vor.

Anbindehaltung
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(c) proplanta
Das hat sie jetzt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion eingestanden. Konkret wird sie diesbezüglich nur im Hinblick auf den Erhalt von Dauergrünland. Dieses bilde in vielen Gegenden Deutschlands einen Teil der regionalen landschaftlichen und landwirtschaftlichen Charakteristik.

Um diese zu erhalten, müssten die Tiere aber nicht notwendigerweise außerhalb der Weideperiode in Anbindehaltung gehalten werden. Die Anbindehaltung habe insofern keine direkte Bedeutung für den Erhalt von Dauergrünland. Außerdem werde dieser in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durch die Greening-Verpflichtungen und zukünftig durch Bestimmungen in der Konditionalität gewährleistet.

Auf die Frage, wie hohe Stallbaukosten den Landwirten durch das Verbot entstehen, berichtete die Bundesregierung von variierenden Kosten „in Abhängigkeit von der jeweils installierten Technik und der Anzahl zu haltender Tiere beziehungsweise Ausgangssituation vor Ort“. So sei nicht in jedem Fall ein Neubau nötig.

Es bestehe auch die Möglichkeit, bestehende Anlagen umzubauen, erklärte die Bundesregierung und verwies darüber hinaus auf Förderangebote des Staates für Um- und Neubauten. Vergleichsweise umfangreich fällt die Begründung dafür aus, weshalb im Koalitionsvertrag ein Ende der Haltungsform in zehn Jahren festgeschrieben wurde. Im Jahr 2020 habe die Anzahl der Anbindehaltungsplätze für Milchkühe in Deutschland noch insgesamt 479.300 betragen.

Dabei führe die Haltungsform zu „erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens“ der Tiere und sei aus tierschutzfachlicher Sicht kritisch zu beurteilen. Auch Krankheiten kämen häufiger vor. An den negativen Folgen für die Tiere könne auch ein gutes Bestandsmanagement nichts ändern.
AgE
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Kommentare 
maximilian schrieb am 16.04.2022 16:22 Uhrzustimmen(8) widersprechen(2)
Die wirtschaftliche und soziologische Situation von Milchviehhaltern rechtfertigt keinesfalls die rechtswidrige, tierquälerische ganzjährige Anbindung von Rindern.
Milch und Fleisch sind keine unbedingt täglichen Lebensmittel. Wir haben derzeit eine Selbstversorgung mit Milch und Milchprodukten von 112 % laut Präsident des MV-Bauernverbandes. Wir können also noch weiter abstocken für mehr Umweltschutz. Die Landwirtschaft kann ohne weiteres mehr pflanzliche als tierische Lebensmittel für uns herstellen. Der europäische Markt verhindert eine Nahrungsmittelknappheit.
Kleinbauernversteher schrieb am 31.03.2022 18:01 Uhrzustimmen(12) widersprechen(5)
Die Anbindhaltung wurde seit Jahrhunderten betrieben und gibt es vor allem in armen Ländern.Ehrenamtlich habe ich 4 Jahre einem 30 Kühebetrieb geholfen.Ausmisten, Füttern , im Frühjahr tags auf die Weide bringen und abends zum Melken in den Stall. Im Sommer waren die Kühe tagsüber draußen , im Winter drin. Sie wurden von von Morgens bis abends bedient und waren im warmen Stall , eben halt angebunden. Die wollten nicht raus in die Kälte zerrten auch nicht an der Bindung. Der Hof ist eine Ruine an der Grenze der Möglichkeiten.Kein Geld für Umbaumasnahmen für Freilauf.
Der Milchpreis ist im Keller. Die Riesenmolkereien sogenannte Genossenschaften wie Arla ,Hochland, Danone usw. investieren das Geld nach China obwohl die Chinesen kaum Milch trinken statt es mit billigen Krediten hier zu investieren. Die Propaganda machts.Der kleine Hof kann nichts investieren.Mit Eu förderung 20000 und Milchertrag kamen im Jahr 35000 Euro zusammen. Davon 4500 Krankenkasse, 3000 Rente,2000 Euro Strom (marode Kühlanlage Wassererhitzung für Reinigung der Melkanlage usw.) 2000 Wasser, Ersatzteile für Traktorinstandhaltung Geräte und Landmaschinen 3000 , Tierarzt 1000, Milchkontrolle 500, Dünger 2500 ,Samen 500 , viele Kleine Kleinteile für den Stall ( Milchfilter usw. und Weide Zaun) 1500, Getreide mähen und Mistausbringen lassen 2000 , weil bei eigenen Maschinen eine Reparatur unerschwinglich wären. Alles habe wir selber repariert da war nie ein Handwerker., wer sollte den bezahlen. Der Landwirt hatte dann für sich und seien Frau 13000. Dafür mußte man von Morgens bis abends arbeiten und am Wochenende. Der Hof ist Schuldenfrei. Der Bauer kann mit 63 nicht mehr und wird vom Pflegedienst im Rollstuhl versorgt , weil er einen Fuß amputiert bekommen hat. Die Bäuerin 60 geht an Krücken , weil sie Rheuma und Fallbrüche hat. Selbst in dem Zustand wurde noch gearbeitet , bis wirklich garnichts mehr ging. Der kleine Hof ist jetzt tot.Die Anbindvorschrift wird weiter das Sterben der kleinen Höfe beschleunigen und die Städte in einer Not nicht versorgen können , wie nach dem Krieg. Die großen Höfe sind in einer Notsituation im Land sofort am Ende.
Die billige Milch , Quark, Sahne , Butter ,Johgurt gibt es immernoch von den teilweise hochverschuldeten Großhöfen im Umkreis .
maximilian schrieb am 28.03.2022 20:04 Uhrzustimmen(12) widersprechen(14)
Die Folgen einer rechtswidrigen Tierhaltung können nur im Wiederherstellen des rechtskonformen Zustandes bestehen.
maximilian schrieb am 28.03.2022 19:59 Uhrzustimmen(20) widersprechen(14)
Die ganzjährige Anbindung von Rindern verstößt eindeutig gegen das Tierschutzgesetz. Sie ist eine rechtswidrige Tierquälerei und hat daher keine Existenzberechtigung.
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