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01.04.2023 | 11:35 | Minister bei Seuchenübung 

Was tun bei einem Schweinepest-Ausbruch?

Mosbach - Auch wenn es im Moment keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest in Baden-Württemberg gibt, haben die Behörden im Land drei Tage lang den Umgang mit der Tierseuche geübt.

Schweinepest-Ausbruch
Am 25. Mai 2022 brach die Afrikanische Schweinepest zum ersten und bisher einzigen Mal in Baden-Württemberg aus. Behörden, Jäger und Nutztierhalter sind dennoch in Alarmbereitschaft. Nun wurde der Umgang mit der gefährlichen Tierseuche geprobt. (c) proplanta
Koordiniert vom Ministerium für Ländlichen Raum ging es dabei unter anderem um das Aufspüren verendeter Wildschweine mit Hilfe von Kadaversuchhunden, den Einsatz von Drohnen, Desinfektionsschleusen sowie das Vorgehen in Betrieben im Seuchenfall. Minister Peter Hauk (CDU) will sich zum Abschluss der Tierseuchenübung am Samstag in Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) einen Eindruck davon verschaffen.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine für den Menschen ungefährliche Virusinfektion. Für Haus- und Wildschweine ist sie jedoch höchst ansteckend und verläuft in der Regel tödlich. Der erste Fall in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. Im Mai vergangenen Jahres gab es einen Ausbruch in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Forchheim (Landkreis Emmendingen).

Weitere Ausbrüche im Südwesten wurden laut einem Ministeriumssprecher nicht verzeichnet. Der Fall habe gezeigt, welch schwerwiegende Konsequenzen das Auftreten des Virus habe, etwa auf Schweinehalter, die Jagd in der Region oder die Produktion von Pflanzen und die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Das alles sei auch enorme Kosten verbunden, deswegen müsse alles unternommen werden, um die Schweinepest von Haus- und Wildschweinen fernzuhalten.

Das Ministerium erklärte, es sei eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaftliche, die Tierseuche in den heimischen Nutz- und Wildtierbestände zu verhindern. Bei der Bekämpfung müssten Veterinäre, Jäger, Forst- und Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie der Katastrophenschutz zusammenarbeiten. Daher müssten mehr als bei jeder anderen Tierseuche die gesamten jeweiligen Verwaltungseinheiten eingebunden werden, hieß es.

Die Behörden im Land absolvieren regelmäßig Tierseuchenübungen, auch zur Geflügelpest, die im Gegensatz zur Afrikanischen Schweinepest ganz aktuell in Baden-Württemberg grassiert. Die Mehrzahl der Stadt- und Landkreise war nach Ministeriumsangaben zuletzt betroffen. In vielen Regionen gelten noch sogenannte Allgemeinverfügungen, die ein Ausbreiten der Geflügelpest verhindern sollen. Dabei geht es unter anderem darum, Federvieh im Stall zu lassen.

Seit Jahresbeginn bis 29. März wurde in Baden-Württemberg bei 154 Vögeln das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen und amtlich festgestellt, wie der Ministeriumssprecher mitteilte. Davor gab es auch schon Fälle. «Bei der Geflügelpest handelt es sich zwar auch um ein hochinfektiöse bekämpfungspflichtige Tierseuche, welche jedoch in der Vergangenheit häufiger aufgetreten ist, so dass bereits entsprechende Kenntnisse und Erfahrungswerte vorliegen.»

Die Behörden im Land seien gut auf den Ernstfall vorbereitet, erklärte der Sprecher. Das ganze Jahr über würden Proben bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel untersucht, um ein vermehrtes Auftreten des Virus rechtzeitig zu erkennen und schnell reagieren zu können. Die auch Vogelgrippe genannte Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. In Vogelbeständen kann sie sich leicht ausbreiten und ist eine tödliche Gefahr. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt davor, dass mit der Ausweitung der Vogelgrippe die Gefahr für eine Ausbreitung unter Menschen wächst.
dpa/lsw
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