Im Vergleich zum Dezember 2020 vergrößerten sich die sogenannten roten Gebiete im Freistaat auf insgesamt 185.000 Hektar
landwirtschaftliche Nutzfläche (bisher 130.600 Hektar), wie das
Landwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Sie umfassen 157.842 Hektar
Ackerland, 24.512 Hektar Grünland und 2.690 Hektar sonstige landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Obst- und Dauerkulturen, Rebflächen, Teich und Schilf.
Zur Reduzierung der
Grundwasserbelastung mit
Nitrat gelten in den roten Gebieten besondere düngerechtliche Einschränkungen für die Landwirtschaft. Die Änderung tritt an diesem Mittwoch in Kraft.
Wegen der
Düngeverordnung gibt es ohnehin derzeit einen Rechtsstreit. Der sächsische
Bauernverband lässt anhand eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der
Verordnung prüfen. «Wir werden nun beraten, ob wir dies nun auf die neu ausgewiesenen Gebiete ausweiten», sagte der Hauptgeschäftsführer des Bauernverbandes, Manfred Uhlemann, auf Anfrage.