Den Anlass dazu bot am Mittwoch (30.11.) der Beschluss des Bundeskabinetts zur Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030). Sie regelt die Umsetzung der im Oktober verabschiedeten Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).
Die
Verordnung sieht vor, dass ab 2027 für nachhaltig zertifizierte
Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, die über die gesetzliche Quote hinaus beigemischt werden, ein CO2-Preis von derzeit etwa 8,5 Cent/l gezahlt werden soll. Wie die Verbände in einem Schreiben an Koalitionsabgeordnete erklärten, ist das nicht nur fachlich falsch, sondern widerspricht auch dem Ziel des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, ausschließlich fossile Emissionen zu bepreisen.
Zudem habe der Gesetzgeber bei dessen Überarbeitung ausdrücklich eine entsprechende Formulierung für biogene
Kraftstoffe gestrichen. Nicht stichhaltig ist den Verbänden zufolge die von der Bundesregierung angeführte Begründung, nach der es eine sich möglicherweise ändernde
Marktlage ab 2027 erlaube, biogene Kraftstoffmengen, die über die in der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelten Obergrenze in den Markt kommen, mit dem CO2-Preis zu belasten.
Lediglich aufgrund vermuteter zukünftiger Marktentwicklungen dürfe keine Vorfestlegung für eine zukünftige CO2-Bepreisung von Biokraftstoffen getroffen werden, warnten die Verbände. Ihren Angaben zufolge widerspricht eine solche Regelung zudem eindeutig dem Sinn und Zweck des Brennstoffemissionshandelsgesetzes als Ermächtigungsgrundlage der Verordnung.
Verfasst wurde das Schreiben gemeinsam vom Deutschen
Raiffeisenverband (DRV), dem Deutschem
Bauernverband (DBV), dem Bundesverband
Bioenergie (BBE), dem Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), dem
Fachverband Biogas (FvB), der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), dem Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (
OVID) sowie dem Verband der Deutschen
Biokraftstoffindustrie (VDB).