Die Karlsruher Richter wollen klären, ob die Kartellbehörden niedrige Wasserpreise durchsetzen können. Konkret geht es um einen Streit zwischen der Energie- und Wassergesellschaft enwag und dem Hessischen Wirtschaftsministerium. Die Behörde hatte das Unternehmen zu Wasserpreissenkungen von 29 Prozent gezwungen. Die enwag, die mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehört, wehrt sich dagegen. Sie verweist auf eine besondere Situation der Stadt am Rande des Mittelgebirges wegen einer schwierigen Verteilung des Wassers.
Aus Sicht des Kartellsenats ist von entscheidender Bedeutung, unter welchen Bedingungen verschiedene Wasserversorger miteinander verglichen werden können. Zudem wollen die BGH-Richter prüfen, ob höhere Preise eines Unternehmens etwa durch die Beschaffenheit des Geländes zu rechtfertigen sind und wer die Kriterien dafür festlegt. Aus Sicht des hessischen Wirtschaftsministeriums hat der Wasserversorger keine ausreichenden Beweise vorgelegt, mit denen die hohen Preise zu rechtfertigen wären. Die Landeskartellbehörde kämpft auch um die Feststellung des Gerichts, dass die Wasserpreise der enwag schon seit Juli 2005 überhöht waren. Dies soll betroffenen Kunden Rückforderungen erleichtern.
Hessen geht als erstes Bundesland gegen überhöhte Wasserpreise vor. Die Landeskartellbehörde hat bislang gegen neun Versorger Kartellverfahren eingeleitet und in drei Fällen Preissenkungen verfügt. Neben Wetzlar sind Unternehmen in Frankfurt und Kassel betroffen. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) erhofft sich von dem BGH-Urteil Transparenz für die weitere Kontrolle. Er gehe von einer bundesweiten Signalwirkung aus, sagte er im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Seinen Angaben zufolge sind allein in Hessen etwa eine Million Menschen von den neun laufenden Kartellverfahren betroffen. Für einen Durchschnittshaushalt - vier Personen, 150 Kubikmeter Wassergebrauch pro Jahr - in Wetzlar bedeute die Preissenkung der Kartellbehörde eine Ersparnis von rund 110 Euro pro Jahr. (dpa)
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