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12.07.2010 | 15:37 | Bundeswaldgesetz 

Erfolgreiche Weichenstellung für eine nachhaltige und zukunftsfähige Waldbewirtschaftung

Berlin -  Der Bundesrat billigte auf seiner Sitzung am Freitag die vom Bundestag am 19. Juni beschlossene Änderung des Bundeswaldgesetzes.

Bundeswaldgesetz
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) begrüßt den Abschluss der Bundeswaldgesetznovelle als einen entscheidenden Meilenstein für den deutschen Wald. „Mit dem jetzt gefassten Gesetz bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland zu einer umfassend nachhaltigen und zukunftsfähigen Waldbewirtschaftung“, würdigt der DFWR-Präsident, Georg Schirmbeck, MdB die erfolgreiche Arbeit der Gesetzgebung. „Bewährtes wird beibehalten und zielgerichtete Neuregelungen stärken die Handlungsfähigkeit der Forstwirtschaft, um ihrer ökologischen, sozialen und ökonomischen Verantwortung gerecht zu werden.“

Im neuen Gesetz werden Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsysteme von der Walddefinition ausgenommen. Damit kann vermehrt der klimafreundliche Rohstoff und Energieträger Holz auch außerhalb des Waldes erzeugt werden. Die naturnahe Bewirtschaftung schafft vielfältige Waldstrukturen mit höheren Alt- und Totholzanteilen. Für diese „waldtypischen Gefahren“ haftet der Waldbesitzer nicht. Diese Regelung sichert künftig ein harmonisches Miteinander von Waldbewirtschaftung und Erholung im Wald. Die Waldbesitzer werden nicht mehr für ihren Dienst an Gesellschaft und Ökologie belastet. Die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und damit der kleinstrukturierte Waldbesitz werden gestärkt, da nun Forstwirtschaftliche Vereinigungen Holzprodukte vermarkten dürfen. Diese wettbewerbsrechtliche Klarstellung sichert den Marktzugang für kleine Waldflächen und ermöglicht eine verbesserte Versorgung der Holzwirtschaft.

Für jeden Waldbesitzer sind der Aufbau stabiler Wälder, der Schutz des Bodens und die Förderung der biologischen Vielfalt selbstverständliche Ziele, um langfristig und nachhaltig den Wald und seine Leistungen für künftige Generationen zu erhalten. Aus Sicht des DFWR schafft das Bundeswaldgesetz hierzu einen verlässlichen Rahmen. „Dieses ausgewogene Ergebnis war nur durch den Schulterschluss aller gesellschaftlichen Kräfte möglich, für die der Wald mit all seinen Leistungen im Mittelpunkt steht“, dankt Schirmbeck allen Akteuren. (dfwr)
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