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Bankenrecht Fehlbuchungen: BGH kippt Bankklausel28.01.2015 Karlsruhe - Banken dürfen ihre Kunden für falsch ausgeführte Zahlungsaufträge nicht zur Kasse bitten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Die Richter kippten eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Raiffeisenbank aus Bayern, weil sie ihnen zu pauschal formuliert war (Az.: XI ZR 174/13).
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