Wie das
Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, kann die Förderung des Freistaats durch das neu aufgelegte Sonderprogramm Obst und Weinbau bis einschließlich 1. März beantragt werden.
„Die arktischen Temperaturen der vergangenen Tage haben uns deutlich vor Augen geführt, wie schnell und unbarmherzig Kälte in Bayern auftreten kann. Das kann in ähnlicher Form auch nach Beginn der
Vegetationsperiode passieren – mit dramatischen Folgen, wie uns die starken Spätfröste in Franken im Mai letzten Jahres eindrücklich gezeigt haben. Mit unserem
Förderprogramm unterstützen wir unsere bayerischen
Betriebe dabei, mit einer
Mehrgefahrenversicherung gegen solche Risiken vorzusorgen. Wir stärken die Eigenverantwortung“, sagte
Agrarministerin Michaela Kaniber.
Das Bayerische Sonderprogramm für Obst- und Weinbau (BayVOW) ist ein Pilotprojekt und bezuschusst die Prämien auf betriebliche Ertragsversicherungen gegen Starkfrost, Sturm oder
Starkregen mit bis zu 50 Prozent. Zur Antragstellung wird eine Betriebsnummer benötigt.
Das Förderverfahren wird vollständig digital abgewickelt. Der Link zur Antragstellung sowie weitergehende Informationen sind im Förderwegweiser des Ministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufbar.