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25.11.2022 | 12:55 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Erfolgskontrollen von Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen!

Karlsruhe - Die Pflanzenschutzexperten G. Münkel und H. Gawron vom Landwirtschaftsamt Sinsheim informieren heute über Raps, Wintergetreide und die Düngeverordnung.

Herbizideinsatz erfolgreich?
(c) proplanta
Winterraps:
Laut Wettervorhersage könnten sich in kürze Zeitfenster für die Anwendung von propyzamidhaltigen Produkten wie z.B. Kerb flo öffnen. Die Temperaturen sollten nach der Behandlung 10°C nicht mehr übersteigen. Damit der Bodenwirkstoff von den Blättern des Rapses abgewaschen werden kann, ist ein Regen zeitnah nach der Behandlung von Vorteil.

Wintergetreide:
Kontrollieren Sie jetzt den Erfolg Ihrer Herbst Herbizidmaßnahme. Zu Vegetationsende kann mit Axial 50 in Wintergerste oder Traxos im Winterweizen oft ein besserer Bekämpfungserfolg erreicht werden, als im Frühjahr. Dies trifft vor allem auf die Wintergerste zu. Beachten Sie dabei auch die eingesetzten Wirkstoffklassen auf Ihren Flächen in den zurückliegenden Jahren. Wurden furchtfolgebedingt nur wenige Sulfonylharnstoffe eingesetzt und liegt keine Resistenz beim Windhalm auf diese Wirkstoffklasse vor, kann die Herbizid Maßnahme im Weizen auch im Frühjahr angegangen werden. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.

Düngeverordnung:
Nach der Düngeverordnung darf zwischen dem 01.12. und 15.01. kein Festmist von Huf- und Klauentieren ausgebracht werden, in Nitratgebieten (rote Gebiete) endet der Verbotszeitraum dagegen erst am 31.01.

Erosionskataster:
Gelbe und rote Flächen nach dem Erosionsschutzkataster dürfen zwischen dem 01.12. und 15.02. nicht gepflügt werden. Bei den gelben Flächen entfällt diese Auflage, wenn Sie den kompletten Schlag quer zum Hang bewirtschaften.

In einigen Gemeinden des Kraichgaus werden die Zuckerrüben in diesem Jahr erst nach dem 01.12. abtransportiert. Damit die Rübenmieten Plätze ordnungsgemäß eingesät werden können, werden wir eine Allgemeinverfügung ausstellen. Das heißt, dass die Rübenmietenplätze nach dem 01.12. gepflügt werden dürfen, wenn unmittelbar eine Aussaat erfolgt. Einzelanträge sind somit nicht erforderlich.

Einarbeitungstermine von Zwischenfrüchten:
  • FAKT-Begrünungen mit dem Code 40 und 41: Seit dem 21. November.
  • Brachebegrünung ohne ÖVF Code 42: Seit dem 21. November.
  • Zwischenfrüchte als ÖVF Code 02: Ab dem 16. Januar
In Wasserschutzgebieten unbedingt die besonderen Auflagen beachten!

Dokumentationen:
Das Jahr in der Außenwirtschaft neigt sich dem Ende. Schauen Sie bitte noch einmal über Ihre Dokumentationen im Pflanzenschutz. Diese Unterlagen müssen Sie drei Jahre lang aufbewahren. Bei einer Kontrolle werden immer die letzten drei Jahre kontrolliert. Es gibt keine Vorschrift über die Form der Dokumentation. Enthalten sein muss aber: Wer hat Wann, Was und Wieviel - Wo ausgebracht.

(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 24.11.2022)
LTZ Augustenberg
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