maximilian schrieb am 07.12.2023 15:52 Uhr | (20) (12) |
Innenminister Hermann übersieht, dass die länger andauernde Anbindung von Rindern rechtswidrig ist, weil den Tieren die Ausführung von angeborenen, natürlichen Verhaltensweisen und eine artgemäße Bewegung verwehrt wird. Das Nicht-Ausführen-Können genetisch fixierter Verhaltensweisen fügt den Tieren Leiden zu. Die Leidenszufügung ist nach § 17 Nr. 2 und b TierSchG eine Straftat. Also ist die länger andauernde Anbindung von Rindern kriminell.