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15.07.2022 | 14:02 | Schweineseuche 
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Schweinepest-Ausbruch im Emsland: Einschränkungen belasten Betriebe

Hannover - Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auf einem Ferkelerzeuger-Hof im Emsland Ende Juni hat noch für Monate Folgen für die Nachbarbetriebe.

Schweinepest-Ausbruch Emsland
Der Schock war groß nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Betrieb im Emsland. Zum Glück blieb es bislang bei dem einen Hof - aber auch die Nachbarbetriebe spüren die Folgen. (c) proplanta
Etwa 300 Schweineerzeuger, die in den wegen des Ausbruchs eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen ansässig sind, müssten für mindestens 60 Tage mit Einschränkungen beim Transport ihrer Tiere und der Vermarktung des Fleisches leben, sagte der Geschäftsführer des Interessenverbandes der Schweinehalter Deutschlands (ISN), Torsten Staack.

Sowohl die Organisation der Schlachtung der Tiere aus diesen Betrieben als auch die Vermarktung sei schwierig, obwohl die Tiere nach jetzigem Stand nicht an der gefährlichen Tierseuche erkrankt sind. «Es finden aktuell verschiedene Abstimmungsrunden statt», sagte Staack.

Im Moment herrsche bei Transporten ein Stillstand, sagte der Präsident des Landvolk-Verbandes im Emsland, Georg Meiners. Um schlachtreife Tiere zum Schlachthof bringen zu können, müssten noch viele Sachfragen geklärt werden, denn die Tiere müssen gesondert geschlachtet werden. Ihr Fleisch muss außerdem vor einer Weiterverarbeitung erhitzt werden. Das soll eine Weiterverbreitung des Schweinepest-Virus sicher ausschließen. Für Menschen ist der Erreger nicht gefährlich.

Für den Transport zum Schlachthof ist eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinäramtes erforderlich. Bislang haben nach Angaben eines Sprechers des Landkreises Emsland rund 20 Betriebe einen Antrag gestellt. Die kürzest mögliche Sperrfrist für die Betriebe ist 60 Tage. In der Regel sind Mastschweine nach 90 Tagen schlachtreif.

Innerhalb der nächsten zwei Monate müssten also die meisten Betriebe ihre Tiere auch zur Schlachtung bringen, sagte Meiners. Die Schlachtwirtschaft müsse sich nun einigen, wie das geregelt werde. «Da muss eine praktikable Lösung her». Eine tierschutzgerechte Lösung könnte sein, dass es in dem Zeitraum in einem Schlachthof jede Woche einen Schlachttag für die betroffenen Tiere gebe.

Gespräche gebe es auch über Beihilfen wegen der gestiegenen Kosten, sagte Staack. Erhitztes Fleisch komme für Dosenwurst in Betracht, für die es in Deutschland keinen großen Markt und auch kaum Fertigungsstätten gebe. Dieses Fleisch könne auch für die Herstellung von Brühwurst verwendet werden.

Unterdessen geht die Suche danach weiter, wie der Erreger in den Stall kam. Ein Eintrag über Futtermittel sei sehr unwahrscheinlich, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium. Zum finanziellen Verlust der betroffenen Landwirte liegen demzufolge noch keine validen Zahlen vor. «Der Wertverlust bzw. Mindererlös für die Tierhalter wird auf 5 bis 20 Euro/Schlachttier geschätzt», hieß es in einer Stellungnahme des Ministeriums.
dpa/lni
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Kommentare 
Martin Fries schrieb am 18.07.2022 14:55 Uhrzustimmen(2) widersprechen(0)
die Aussage zur Sperrfrist ist so nicht richtig- Schweine können nach Untersuchung aus der Überwachungszone verbracht werden.
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen/gefluegelpest/afrikanische-schweinepest.html

Die lange Sperrfrist gilt für die Wiederaufstallung nach Räumung.
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