Wie der bpt am Freitag (18.11.) mitteilte, wurde beim Kongress in Hannover eine entsprechende Resolution einstimmig angenommen. Mit dem Änderungsantrag wird laut Verband auch ein erneuter Vorstoß unternommen, den Einsatz von bestimmten Wirkstoffgruppen in der
Tiermedizin nicht nur zu erschweren, sondern zu verbieten.
Die
Tierärzte zeigen sich aber auch mit dem
Gesetzentwurf als Ganzes weiterhin mehr als unzufrieden. Der bpt wies darauf hin, dass bereits der Deutsche Tierärztetag im September eine erhebliche Verringerung der Bürokratie im Zusammenhang mit dem neuen TAMG gefordert habe. Kritisiert wird explizit der Übergang der Meldeverpflichtung für den Einsatz von Arzneimitteln mit antibakteriellen Wirkstoffen vom
Tierhalter auf den Tierarzt.
Laut dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag der Ampel-Parteien kämen sogar noch weitere Verschärfungen hinzu, so der bpt. So werde eine Überprüfung von erstellten Maßnahmenplänen zur Antibiotikaverringerung durch andere Veterinäre gefordert, obwohl schon jetzt in einigen Bereichen zu wenige Tierärzte die täglich anfallende Arbeit kaum mehr bewältigen könnten. Wie die praktische Umsetzung und Bezahlung erfolgen solle, sei ebenfalls nicht geklärt.
Ein BärendienstMit dem Änderungsantrag wird laut bpd im Zuge der Novelle des TAMG außerdem ein erneuter Vorstoß unternommen, den Einsatz von bestimmten Wirkstoffgruppen in der Tiermedizin zu untersagen. Die klare und wiederholte Ablehnung eines Verbots des Einsatzes einzelner Wirkstoffgruppen durch das Europaparlament, die
EU-Kommission und den Ministerrat hätten aber gezeigt, dass ein pauschales Verbot von bestimmten Wirkstoffgruppen weder zielführend sei noch der Resistenzsituation gerecht werde. „Mit diesem Änderungsantrag wird der
Tiergesundheit ein Bärendienst erwiesen, weil damit die Therapie kranker Tiere nicht nur erschwert, sondern unmöglich gemacht wird“, so bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder.
Neue Meldestrukturen wären nötigDer bpt unterstreicht in der Resolution, dass im Sinne einer Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht die deutsche
Gesetzgebung nicht über europäisches Recht hinausgehen und deshalb im nationalen Tierarzneimittelgesetz auch kein Verbot von Wirkstoffgruppen erfolgen sollte. Weder die aktuelle Resistenzsituation noch die aktuellen Zahlen zum Einsatz von
Antibiotika in Deutschland würden ein solches gesetzliches Vorgehen rechtfertigen.
Die praktizierenden Tierärzte bemängeln zudem, dass aufgrund der geplanten Gesetzesänderungen für den Milchviehbereich völlig neue Meldestrukturen aufgebaut werden müssten, dies aber weder durch Gewährung von Übergangsfristen noch durch eine Aussetzung von Maßregelungen mittels Ordnungswidrigkeiten berücksichtigt werde. Moder kritisierte zudem, dass der Änderungsantrag der Ampel-Parteien kurz vor Verabschiedung des Gesetzes im
Bundestag „jetzt im Eiltempo durchgedrückt werden soll“, ohne die Ergebnisse der kürzlich stattgefundenen Sachverständigenanhörung zu berücksichtigen.
„Das ist ein Änderungsantrag, der auf Ideologie statt auf Vernunft basiert“, so der bdp-Präsident. Stattdessen sollten vielmehr die EU-Vorgaben zur Bestandsbetreuung endlich national umgesetzt werden, damit durch eine Verbesserung der Tiergesundheit auch der Antibiotikaeinsatz noch weiter sinken könne.