In Bayern sollen laut Gesetz bis 2025 mindestens 20 Prozent der Flächen ökologisch bewirtschaftet werden. Aktuell ist man erst bei rund 13 Prozent. Das Wachstum sei zu langsam, um den Zielwert zu erreichen, sagte die ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker. Peinlich und bewusst irreführend sei die wiederholte Aussage von
Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU), Bayern sei deutschlandweit Vorreiter beim Ökolandbau.
«Das ist einfach falsch und das weiß sie auch.»
Das
Landwirtschaftsministerium betont, dass Bayern mit einer ökologisch bewirtschafteten Fläche von rund 385.000 Hektar bundesweit den Spitzenplatz einnimmt. Bayern sei aber auch das flächenmäßig größte Bundesland, sagte Becker - relevant sei daher vielmehr der Öko-Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche. «Und da befindet sich Bayern im Vergleich mit den anderen Bundesländern irgendwo im unteren Mittelfeld.» Besonders die staatlich verpachteten Flächen würden hier schlecht abschneiden. «Von den knapp 15.000 Hektar ist bisher nur von rund 1.000 Hektar bekannt, dass sie ökologisch bewirtschaftet werden.»
Aus dem Landwirtschaftsministerium hieß es, dass laufende
Pachtverträge nicht so einfach gekündigt werden könnten. Betrachte man die staatlichen Flächen in Eigenbewirtschaftung (4.500 Hektar), sehe es anders aus - der Öko-Anteil liege hier bei rund 27 Prozent, sagte ein Sprecher. Landwirtschaftsministerin Kaniber erklärte, dass es auch mal an der Zeit wäre, «dass der Trägerkreis die bisher erzielten Erfolge anerkennt und Bayerns Landwirtinnen und Landwirte als Verbündete sieht».
Artenschutz gehe nur mit den Landwirten und nicht gegen sie. «Und auch der
Ökolandbau lässt sich nur am Markt entlang entwickeln und nicht von oben herab verordnen.» Letztlich entscheide der Verbraucher.
Neben dem Biolandbau kritisierten die Initiatoren zudem die Informationspolitik der Staatsregierung bei den Biotopverbünden. Laut Gesetz soll bis 2023 ein Netz verbundener Biotope geschaffen werden, das mindestens zehn Prozent Offenland der Landesfläche umfasst.
«Unklar ist, wie die bereits vorhandenen neun Prozent Verbundfläche überhaupt zustande kommen», sagte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Ludwig Hartmann. Straßenränder, Waldränder und Gewässerrandstreifen würden pauschal einberechnet. Von der Staatsregierung werde hier ein «Nicht-Wissen, Nicht-Können und Nicht-Wollen» ausgedrückt. Laut Staatsregierung wird das Flächenziel von zehn Prozent «ziemlich sicher» bereits im Jahr 2022 erreicht.
Grundlage für die Kritik von Grünen, ÖDP und den anderen Mitgliedern des Trägerkreises ist ein jährliches Monitoring der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Die Initiatoren gaben sich am Freitag Mühe, den Wert einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung zu betonen. Der Vorsitzende des Landesbunds für
Vogelschutz (LBV), Norbert Schäffer, sagte: «Das ist nichts, wo der LBV-Vorsitzende mit dem Zug von Regensburg nach Passau fährt, aus dem Fenster guckt und sagt: Naja, viel ist noch nicht passiert.»
Das Monitoring der Hochschule läuft bis mindestens 2030. Von 32 Indikatoren wurden für den aktuellen Bericht 12 ausgewertet. Positiv bewertet wird darin «die Zunahme der geförderten Streuobstbäume, der geförderten Flächen entlang von Gewässern und der Förderung für Grüne Bänder und Blühstreifen». Außerdem wurde die Optimierung der Förderprogramme für Weidetierhalter gelobt.
Angesichts einer krisenreichen Zeit mit Corona und dem Krieg in der Ukraine betonte Schäffer, dass Artenschutz auch derzeit kein verzichtbarer Luxus sei: «Gerade in Krisenzeiten brauchen die Menschen intakte Natur um sie herum.» Hier freue man sich, dass Ziele zum Artenschutz weiterhin anerkannt werden, wie die Bilanz der Staatsregierung zum Thema vergangene Woche gezeigt habe. Agrar- und Umweltministerium hatten da betont, dass 80 Prozent der Arbeitsaufträge für den Artenschutz erledigt seien.
Die nicht im Landtag vertretene ÖDP, die Grünen, der Bund
Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz und ihre Unterstützer hatten das Volksbegehren «Rettet die Bienen» initiiert - ursprünglich gegen den Widerstand der Staatsregierung. Aufgrund der Rekordbeteiligung hatten CSU und Freie Wähler dann ihren Widerstand aufgegeben, den
Gesetzentwurf angenommen und ein Begleitgesetz geschrieben. Der Landtag nahm das Volksbegehren am 17. Juli 2019 an.