Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg muss Niedersachsen vom Nabu beantragte Einsatzdaten zu Pflanzenschutzmitteln sichern. Der Naturschutzbund klagte, weil sich das Bundesland als letztes weigert, die Daten herauszugeben. Bis entschieden ist, ob es zur Herausgabe verpflichtet ist, müssen die Daten von der
Landwirtschaftskammer gesichert werden, so dass die Aufzeichnungen nicht nach drei Jahren gelöscht werden können.
«Der Einsatz von Pestiziden belastet die Natur und ist ein Haupttreiber für den Verlust unserer Insekten. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist uns ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Transparenz gelungen», sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Das Urteil sei ein Erfolg und ein Appell an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag versprochene bundeseinheitliche Einsatzdatenbank von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen.
«Im Sinne der Transparenz und dem
Umweltschutz ist es gut, eine breite und valide Datenbasis zu haben. Außerdem arbeiten wir gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten daran, den Einsatz von Pestiziden deutlich zu reduzieren», sagte
Umweltminister Christian Meyer (Grüne) dazu.
Das OVG bestätigte Ende 2022 mit seiner Entscheidung den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Dezember 2021) und wies eine Beschwerde der Landwirtschaftskammer zurück. Noch ist der Rechtsstreit nicht abgeschlossen: Niedersachsen ist zwar verpflichtet, die Einsatzdaten zu speichern, bleibt aber weiterhin das einzige Bundesland, das die Daten nicht herausgibt. Ein Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg ist anhängig.
«Im Dezember hat sich die Weltgemeinschaft, darunter auch Deutschland, bei der Weltnaturkonferenz geeinigt, die Risiken von Pestiziden bis 2030 zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir wissen, wie viele Pestizide wo eingesetzt werden», sagte Verena Riedl, Teamleiterin
Biodiversität im Nabu.
Der Nabu fordert, dass Einsatzdaten von Pflanzenschutzmitteln bundesweit dauerhaft gesichert, ausgewertet und für Umweltverträglichkeitsprüfungen verfügbar gemacht werden. Im September 2021 beantragte der Verband erstmals in insgesamt zwölf deutschen Flächenländern Einsicht in die Aufzeichnungen.
Ausschlaggebend dafür war eine im Juni 2021 vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung veröffentlichte Studie, die bundesweit viel zu hohe Pestizidbelastungen von Kleingewässern belegt. Besonders gefährdet sind empfindliche Insekten wie Köcherfliegen und Libellen, die deutlich niedrigere Grenzwerte bräuchten.