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19.08.2022 | 05:36 | Lebenshaltungskosten 

Ist eine Reduzierung der Mehrwertsteuer zur Entlastung der Bürger die Lösung?

Berlin - Berlins CDU-Chef Kai Wegner fordert eine Reduzierung der Mehrwertsteuer, um die Bürger angesichts stark gestiegener Energie- und Lebensmittelpreise zu entlasten.

Energiepreise
CDU fordert Reduzierung der Mehrwertsteuer zur Entlastung der Bürger. (c) proplanta
Nötig seien jetzt entschlossene Maßnahmen des Bundes, um eine wirtschaftliche und soziale Schieflage abzuwenden, sagte Wegner am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

«Für die Zeit der Krise muss wieder eine befristet reduzierte Mehrwertsteuer gelten», meinte er mit Blick auf eine ähnliche Regelung, die es zeitweise wegen der Corona-Pandemie gab. «Das gilt umso mehr, weil der Staat durch die Inflation bereits übermäßig hohe Steuereinnahmen erzielte.»

Der reguläre Mehrwertsteuersatz sollte laut Wegner von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent sinken. Diese Maßnahmen hätten sich bereits einmal als wirksam erwiesen. Neben den Bürgerinnen und Bürgern kämen sie auch Unternehmen aller Branchen zugute, die durch die hohen Energiepreise bereits jetzt litten.

«Darüber hinaus sollte bei den Energiekosten grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz gelten», forderte Wegner, der auch CDU-Fraktionsvorsitzender im Abgeordnetenhaus ist. Wärme und Strom zählten schließlich zum Grundbedarf der Menschen.

«Mit ihren unsolidarischen Plänen zur Gasumlage heizt die Ampelkoalition die Inflation weiter an, bremst den Konsum und senkt die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher noch weiter ab», kritisierte Wegner. Statt der Gasumlage, die ab Oktober für alle Gasverbraucher fällig wird, fordert die Berliner CDU nach seinen Worten eine Kappungsgrenze bei Energiepreisen.

«Für den Grundbedarf an Gas, Strom und Heizöl sollen sich die Verbraucherpreise zeitlich befristet am mittleren Preisniveau des Jahres 2021 orientieren», erläuterte Wegner seine Vorstellungen. «Die Differenz zu den tatsächlichen Marktpreisen sollte der Bund den Versorgungsunternehmen für den Geltungszeitraum der Kappungsgrenze erstatten.»
dpa/bb
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