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06.06.2023 | 11:56 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Getreide: Unterschiedliche Entwicklungsstadien erfordern mehr Aufmerksamkeit

Karlsruhe - „Die Entwicklungsstadien im Kreis reichen von Ende Ährenschieben bis zur Blüte (BBCH 59-61),“ so die aktuelle Einschätzung der im LRA Schwarzwald-Baar-Kreis Pflanzenschutzverantwortlichen Beraterin K. Simon im Vorfeld ihres regional gültigen Portfolios für Getreide.

Getreideanbau
(c) proplanta
Winterweizen:

Bei wiederholten Niederschlägen und gleichzeitig warmen Temperaturen (15°C bis 22°C) während der Blüte, sowie kritischer Vorbedingungen erhöht sich die Infektionsgefahr mit Ährenfusarium. Bleiben das Blatt und die Ähre über 12 Stunden nass beginnt die Infektion. Kritische Vorbedingungen sind:
  • Reduzierte Bodenbearbeitung (kein Pflug) nach Vorfrucht Mais, Getreide und Erbsen
  • Anfällige Sorten
Praxistipps: Optimaler Behandlungszeitpunkt ist 2 bis 3 Tage vor bzw. nach einer Infektion. Fungizide zur Blütenbehandlung sind im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2023, Ackerbau und Grünland“ auf S. 58-59 zu finden.

Sommergetreide:

Im Sommergetreide ist das letzte Blatt sichtbar bis voll entwickelt (BBCH 37-39).

Schädlinge im Getreide:

Ab dem Fahnenblatt-Stadium bzw. Ährenschieben können Blattläuse und Getreidehähnchen-Larven auftreten. Derzeit sind vor allem im Sommergetreide Blattläuse bzw. Getreidehähnchen zu finden. Eine chemische Bekämpfung der Schädlinge ist selten notwendig, da sie viele natürliche Feinde haben. Eine Bekämpfung von Blattläusen oder Getreidehähnchen-Larven wird erst ab Erreichen der folgenden Bekämpfungsrichtwerte notwendig.

Blattläuse: Ab Ende der Blüte 65% besiedelte Ähren/Fahnenblätter.

Getreidehähnchen: Ab Ende des Schossens bis Blühbeginn 20% geschädigte Blattfläche auf den oberen drei Blättern oder 1 Ei/Larve pro Halm. Schadbild Getreidehähnchen-Larven: Die mit schwarzem Kot bedeckten Larven fressen längliche Fenster zwischen den Blattadern, hauptsächlich des Fahnenblattes. Die Bekämpfungsrichtwerte sind im Kreis noch nicht erreicht.

Integrierter Pflanzenschutz auf Ackerflächen in Schutzgebieten (IPS plus):

Bewirtschaften Sie Ackerflächen, z.B. im Vogelschutzgebiet, müssen verschiedene Vorgaben beachtet, umgesetzt und dokumentiert werden. Das Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte muss dokumentiert werden, Behandlung des Getreidehähnchens nur nach amtlicher Warndienstempfehlung oder Rücksprache mit der amtlichen Beratung. Wenn Sie Fragen zum Thema IPS plus haben, wenden Sie sich gerne bei unserer Beraterin A. Kleiser, Telefon 07721 913-5314, Mail A.Kleiser@lrasbk.de

Praxistipps: Die Bekämpfungsrichtwerte finden Sie im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2023, Ackerbau ud Grünland“ auf S. 46.

(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 05.06.2023)
LTZ Augustenberg
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