Wie vergangene Woche aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, gilt die Verfügung zunächst für acht Wochen. Hintergrund sind offenbar die vielfältigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Ampelparteien, wie künftig mit den ehemals volkseigenen Flächen verfahren werden soll.
Zu den konkreten Festlegungen sowie der Umsetzung des Koalitionsvertrages in Bezug auf die BVVG seien weitere Abstimmungen erforderlich, teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage mit. Die beteiligten Bundesressorts würden hierzu „zeitnah das Gespräch aufnehmen.“ Dabei soll es dem Vernehmen nach auch um die künftige Preispolitik der BVVG gehen. Das weitere Vorgehen sei dem Ergebnis dieser Gespräche vorbehalten.
Mecklenburg-Vorpommerns
Landwirtschaftsminister Dr. Till
Backhaus begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung. Der SPD-Politiker hatte das Bundesfinanzministerium gebeten, den Verkauf der BVVG-Flächen auszusetzen und gemeinsam mit den Ländern zu klären, wie weiter verfahren werden könne. „Ich bin dem Minister dankbar, dass er so kurzfristig reagiert hat“, erklärte Backhaus gegenüber AGRA-EUROPE.
Ziel sei es, entsprechend der Koalitionsvereinbarung die Flächen als Ersatz- und
Ausgleichsmaßnahmen vorzuhalten und damit Maßnahmen für den
Klimaschutz, den
Artenschutz und für sauberes Wasser zu ermöglichen. Dafür habe er sich während der Koalitionsverhandlungen stark gemacht. „Ich freue mich, dass nun der Grundstein für die Umsetzung gelegt ist“, so Backhaus.
Noch gut 90.000 Hektar
Das
Moratorium gilt seit vergangenem Freitag (17.12.). Weiter zulässig sein sollen Flächenverkäufe für Wohn- und Gewerbezwecke sowie nach dem Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG). Inwieweit laufende Verkaufsverhandlungen an Landwirte gestoppt werden, soll im Einzelfall geprüft werden.
Eine Verpachtung von BVVG-Flächen soll erst einmal auf Öko-Betriebe beschränkt werden. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich
SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, die BVVG-Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie den Klima- und Artenschutz zu nutzen. Dabei sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen vorrangig an „nachhaltig beziehungsweise ökologisch wirtschaftende
Betriebe verpachtet und nicht veräußert werden.“ Daneben sollen BVVG-Flächen als Standorte für Windenergie- und Photovoltaikanlagen dienen und für Naturschutz- und Wildnisgebiete rekrutiert werden.
Die BVVG verfügt derzeit noch über rund 92.000 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF). Davon entfallen gut 33.000 ha auf Mecklenburg-Vorpommern, knapp 29.000 ha auf Brandenburg sowie rund 19.000 ha auf Sachsen-Anhalt.
Kritik von den Linken
Die agrarpolitische Sprecherin der Linken im
Bundestag, Ina Latendorf, bewertete die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums grundsätzlich positiv. Es sei ein gutes Zeichen, die landwirtschaftlichen Nutzflächen, die sich in der Hand der BVVG befinden, nicht mehr zu verkaufen, so die Bundestagsabgeordnete.
Die Linke fordere die sofortige, kostenfreie und dauerhafte
Übertragung der Flächen in die Hand der Länder. Diese könnten am besten für eine langfristige Verpachtung an ortsansässige Landwirte und für stabile Bodenpreise sorgen. Dass die Koalition agrarisch genutzte BVVG-Flächen in Energie- und Wildnisgebiete verwandeln möchte, kritisierte Latendorf hingegen als „Schlag ins Gesicht der Landwirtinnen und Landwirte“.
Für eine stabile Landwirtschaft brauche man nicht nur regionale und kooperative Wertschöpfungsketten, kostendeckende Produktionspreise und stabile Bodenpreise, sondern auch landwirtschaftliche Flächen. „Wir müssen landwirtschaftliche Flächen in der Nutzung halten“, mahnte Latendorf.